Kleinanlegerschutzgesetz: Übergangsfristen enden spätestens zum Jahresende
Am 10.07.2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Vermittler, die partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen sowie bestimmte Direktinvestments im Beratungsportfolio haben, müssen nun über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Der Gesetz ...