Kleinanlegerschutzgesetz: Diese Übergangsfristen gelten für 34f-Vermittler

Am Freitag, dem 10. Juni trat das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Ab sofort sind partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen sowie bestimmte Direktinvestments Vermögensanlagen, deren Vertrieb eine Erlaubnis gem. § 34f Nr. 3 voraussetzt. Dabei gelten f ...

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