Kleinanlegerschutzgesetz: Welche Fristen Vermittler beachten müssen

Das Kleinanlegerschutzgesetz ist in Kraft - partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmte Direktinvestments gelten ab sofort als Vermögensanlagen. Vermittlern bleibt unterschiedlich viel Zeit, die nötige Gewerbeerlaubnis zu beantragen.

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