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11.04.2007 - dvb-Presseservice

Kleiner Biss mit großen Folgen

AXA erweitert den Leistungsumfang ihrer Risiko-Unfallversicherung

Raus in die Natur, die ersten warmen Sonnenstrahlen genießen - wer freut sich nicht darauf? Doch mit der schönen Jahreszeit erwachen auch die Zecken aus ihrem Winterschlaf. Deren Biss ist nicht schmerzhaft, kann aber gefährliche Krankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME, übertragen. Wird eine Borreliose nicht rechtzeitig erkannt, ist oft eine langwierige Behandlung mit Antibiotika notwendig. Eine Infektion mit FSME kann schlimmstenfalls in einer lebensbedrohlichen Hirnhaut- oder Hirnentzündung enden.

Unfallversicherung erweitert - Finanzielle Hilfe im Ernstfall

Ist eine Infektion erst einmal ausgebrochen, kommen zu den gesundheitlichen Folgen oft finanzielle Schwierigkeiten hinzu, beispielsweise aufgrund von Arbeitsunfähigkeit. Um ihre Kunden besser gegen die finanziellen Folgen von Infektionen durch Tierbisse - zum Beispiel einer Zecke - abzusichern, hat AXA jetzt die Leistungen ihrer privaten Risiko-Unfallversicherung für das Neugeschäft ausgeweitet. Ab sofort sind - wie bereits seit langem in der Kinderunfallversicherung von AXA - auch Zeckenbisse mitversichert. Dies ist wichtig, denn mit steigendem Lebensalter steigt auch das Risiko für bleibende Nervenschäden nach einer FSME-Infektion.

Neben Infektionen durch Tierbisse hat AXA auch weitere Infektionskrankheiten wie Kinderlähmung, Keuchhusten, Cholera, Diphterie, Impfschäden und Nahrungsmittelvergiftungen in den Leistungskatalog ihrer Risiko-Unfallversicherung aufgenommen. Damit wird der bisherige Umfang der Risiko-Unfallversicherung von AXA sinnvoll ergänzt.

Des Weiteren sind jetzt in der Risiko-Unfallversicherung mitversichert:

- Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen von Menschen, Tieren oder Sachen
- Vergiftungen durch Gase und Dämpfe
- Ertrinken und Ersticken und
- tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen).

Zusätzlich hat die Versicherung die Leistungen des Unfall-Krankenhaustagegelds verbessert: Zum Beispiel erhalten Versicherte jetzt auch bei einer ambulanten Operation, für die üblicherweise ein Krankenhausaufenthalt notwendig gewesen wäre, ein Unfall-Krankenhaustagegeld. Diese Leistung wird auch über das zweite Unfalljahr hinaus bezahlt, wenn im Krankenhaus das eingebrachte Osteosynthesemateriel (z.B. Schrauben beim Beinbruch) entfernt werden muss.

Generell zahlt die private Risiko-Unfallversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung auch bei Unfällen, die während der Freizeit geschehen. Auch Menschen, die keinen Beruf ausüben (z. B. Hausfrauen), können sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen. Versicherte profitieren von Leistungen wie Unfallrente, Invaliditätsleistungen und Kurkostenbeihilfe.

Tipps für den Schutz vor Zecken und die richtige Entfernung

Um Infektionen und Krankenhausaufenthalte nach Zeckenbissen zu vermeiden, empfehlen Ärzte besonders Personen, die sich in den Verbreitungsgebieten FSME-infizierter Zecken aufhalten, eine Impfung. Gegen Borreliose gibt es derzeit noch keinen Impfschutz. Um sich vor Zeckenbissen zu schützen, sollten Spaziergänger in freier Natur lange, geschlossene Kleidung tragen. Dadurch erschweren sie den Zecken den Kontakt mit der Haut. Nach jedem Aufenthalt im Grünen ist es ratsam, den Körper gründlich abzusuchen. Denn hat es eine Zecke bis auf die Haut geschafft, ist eine schnelle und richtige Entfernung wichtig. Mit einer speziellen Pinzette lässt sie sich einfach aus der Haut ziehen. Auf keinen Fall sollte man die Zecken rausdrehen, quetschen oder mit Öl beträufeln. Das erhöht nur die Anzahl der Infektionserreger bei der Übertragung ins Blut. Wer sich nicht sicher ist, sollte einen Arzt aufsuchen, der die Zecke vorsichtig entfernt und die Wunde nachbehandelt.

Eine Grafik zu dieser Pressemitteilung steht unter www.AXA.de/servlet/PB/show/1079226/Zecke.jpg zur Verfügung. Abdruck honorarfrei bei Quellenangabe "AXA Versicherung".



Frau Sabine Friedrich
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

AXA Konzern AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln