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08.10.2010 - dvb-Presseservice

Kleiner Knigge für den Arbeitsplatz

Essen und Radiohören sind nicht automatisch gestattet – Chef entscheidet

Oft scheiden sich die Geister darüber, was man am Arbeitsplatz darf oder nicht. Besonders oft prallen unterschiedliche Auffassungen beim Thema Essen am Arbeitsplatz oder Radiohören aufeinander. Wie die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung schreibt, stellte das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil (AZ 8Sa 68/06) klar, dass in Dienstleistungsbetrieben zwischen Dienstlichem und Privatem zu trennen sei. Im konkreten Fall ging es um das Verhalten einer Altenpflegerin am Arbeitsplatz, doch versteht es sich nach Auffassung der Kammer in Dienstleistungsbetrieben mit Kundenbetrieb generell von selbst, dass nur in eigens dafür vorgesehenen Räumen gegessen wird. Wer dem zuwider handelt, kann abgemahnt werden. Was aber gilt für Arbeitnehmer ohne direkten Kundenkontakt? Wenn die Tätigkeit es erlaubt und der Chef nichts dagegen hat, ist Essen laut den Richtern kein Problem. Man sollte dabei jedoch auf seine Kollegen Rücksicht nehmen: Wer leckere Fischbrötchen mit Zwiebelringen mag, sollte besser den Arbeitsplatz verlassen oder zumindest nachfragen, ob der Geruch den Kollegen stört.

An oder aus? Ob Radiohören gestattet ist, entscheidet der Arbeitgeber gegebenenfalls zusammen mit dem Betriebsrat. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG/ 1 ABR 75/83)) kann ein Arbeitgeber Radiohören verbieten, wenn es nicht in den Rahmen der Tätigkeit passt oder einen Arbeitnehmer von seinen Aufgaben ablenkt. Diese Regelung gilt besonders  an Arbeitsplätzen mit hohem Publikumsverkehr oder Telefonaufkommen. Arbeitnehmer, die dem Verbot zuwiderhandeln, müssen mit einer Abmahnung rechnen und im schlimmsten Fall sogar mit einer Kündigung. In dieser Situation hilft der Griff zum Kopfhörer auch nicht weiter, bei einem generellen Verbot ist auch der unzulässig.



Frau Karin Benning
Tel.: 09561 96-2084
E-Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de

HUK-Coburg
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HUK-COBURG Versicherungsgruppe

Mit weit über neun Millionen Kunden versteht sich die HUK-COBURG Versicherungsgruppe als der große Versicherer für den privaten Haushalt. Beitragseinnahmen sowie Sparbeiträge der HUK-COBURG-Bausparkasse summierten sich 2009 auf 5,1 Mrd. Euro. Traditioneller Schwerpunkt des Geschäfts ist die Kfz-Versicherung, auf die knapp die Hälfte der Beitragseinnahmen entfallen. Mit über acht Millionen versicherten Kraftfahrzeugen ist die Unternehmensgruppe der zweitgrößte deutsche Autoversicherer; den gleichen Rang nimmt sie in der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung ein.

Besondere Bedeutung haben für die HUK-COBURG Versicherungsgruppe traditionell die Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Vier Millionen ihrer Kunden zählen zu ihm; damit ist die HUK-COBURG Versicherungsgruppe auch der größte deutsche Beamtenversicherer.



Essen am Arbeitsplatz: Der Chef hat ein Wort mitzureden. Foto: HUK-COBURG