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08.12.2011 - dvb-Presseservice

Kleiner zum Haushaltsplan 2012 der Deutschen Rentenversicherung Bund

Dr. Hartmann Kleiner, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund, informierte heute die Mitglieder der Vertreterversammlung in Berlin über den Haushaltsplan 2012. Kleiner wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Selbstverwaltung der Rentenversicherung ihren Haushalt in alleiniger Verantwortung auf- und feststelle und dass das Budgetrecht eines der zentralen Rechte der Selbstverwaltung sei.

Haushaltsposten

Das Gesamtvolumen des Haushalts der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2012 beträgt nach Kleiners Worten rund 135 Milliarden Euro. Die Rentenausgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund beliefen sich nach dem Haushaltsplan auf rund 115,9 Milliarden Euro. Der zweitgrößte Ausgabenposten seien die Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner mit rund 8,2 Milliarden Euro. „Angesichts dieser Größenordnung wird deutlich, dass wir die Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland aufmerksam verfolgen müssen“, sagte Kleiner.

Senkung der Verwaltungskosten

Kleiner ging weiter auf die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Deutschen Rentenversicherung Bund ein. Der Haushaltsansatz in Höhe von knapp 1,4 Milliarden Euro für Verwaltungs- und Verfahrenskosten entspreche rund einem Prozent des gesamten Haushaltsvolumens. Kleiner erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der Gesetzgeber die Rentenversicherung verpflichtet habe, bis zum Jahr 2010 bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten 10 Prozent der Ausgaben des Jahres 2004 einzusparen. Dieses Einsparziel habe die Deutsche Rentenversicherung Bund erreicht und übertroffen. Dieser Weg solle auch künftig fortgesetzt werden, so Kleiner. Nach den bisherigen Rechnungsergebnissen würden die Verwaltungs- und Verfahrenskosten auch für 2011 unter dem Budget liegen.

Beiträge für Personen in Werkstätten für behinderte Menschen

In den Haushalt eingestellt seien auch Mittel für die Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen für Personen, die in bestimmten Bereichen von Werkstätten für behinderte Menschen tätig seien. Nach einer gerade vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung seien die Sozialversicherungsträger jetzt zur Erstattung dieser Beitragsleistungen verpflichtet. Er begrüßte in diesem Zusammenhang, dass hier vom Gesetzgeber – anders als zunächst vorgesehen - keine rückwirkende Erstattung beschlossen worden sei. Dies hätte zu einer nicht unerheblichen Belastung der Rentenversicherung geführt. 



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Dr. Dirk von der Heide
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