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24.04.2008 - dvb-Presseservice

Koalition einigt sich endlich auf Ausbau der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung

Göttingen, April 2008 - Fast ein halbes Jahr haben Union und SPD unter der Führung von Bundesar-beitsminister Olaf Scholz beraten. Jetzt hat die Koalitionsarbeitsgruppe Eckpunkte zur Ausweitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung festgelegt – mit positiven Effekten für alle Beteiligten.

Für Arbeitnehmer wird es eine stärkere Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg und damit zusätzliche  Einkünfte geben – für Unternehmen eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, Motivation, Verbundenheit und Interesse ihrer Beschäftigten am Unternehmenserfolg zu steigern. Daneben erschließt die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung vor allem mittelständischen Gesellschaften, die keinen Zugang zur Börse haben, einen Weg zur Eigenkapitalbeschaffung.

Reformpläne konkret:
  • Anstieg des Steuerfreibetrags für direkte Beteiligungen von 135 auf 360 Euro pro Jahr
  • Künftig sollen 3 Mio. statt bisher 2 Mio. Arbeitnehmer vom Steuerfreibetrag profitieren
  • Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen von 18 auf 20 %
  • Förderhöchstbetrag von 80 Euro
  • Anhebung der Verdienstgrenzen für die Zulage, dadurch Ausweitung der Begünstigten
  • Einrichtung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds für indirekte Beteiligungen (75 % Produktiv-Kapital)
Mitarbeiterbeteiligung: in Europa längst bewährter Finanzierungsweg

Die Idee der Mitarbeiterbeteiligung gibt es bereits seit über 150 Jahren. Deutsche Unternehmen liegen bei der Umsetzung im europäischen Vergleich allerdings weit zurück. Mancher Mittelständler fürchtet sich davor, nicht mehr „Herr im eigenen Haus“ zu sein. Wirtschaftsanwältin und Autorin des im Bankverlag erschienen Fachbuch „Mitarbeiterbeteiligung“ Claudia Krüger, von der auf Unternehmensfinanzierung spezialisierten Kanzlei Gündel & Katzorke aus Göttingen, meint dazu: „Die Befürchtungen sind unbegründet. Die meisten Beteiligungen von Arbeitnehmern am Unternehmenskapital werden in Form von Genussscheinen oder stillen Beteiligungen realisiert, so dass die Unternehmer weiterhin unabhängig ihre Geschäftsziele verfolgen können.“

Reform schafft Anreize

Die steuerlichen Förderungsangebote schaffen Anreize für deutsche Unternehmen wie für Arbeitnehmer die Mitarbeiterbeteiligung zu nutzen – mit Vorteilen für alle Beteiligten.



Frau Claudia Krüger
Rechtsanwältin
Tel.: 0551 / 4 43 43
Fax: 0551 / 4 43 30
E-Mail: c.krueger@gk-law.de

Gündel & Katzorke
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