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11.12.2008 - dvb-Presseservice

Kombination von Pensionszusagen und U-Kassen neuerdings nicht mehr steuerschädlich

Durch die Einkommensteueränderungs-Richtlinie (EStÄR) hat der Gesetzgeber einen Teil der Einschränkungen zum § 6a EStG gestrichen. Damit sind in Zukunft Kombinationen von Pensionszusagen und U-Kasse nicht mehr steuerschädlich.

Diese Steueränderung gilt ab sofort und damit auch für den Stichtag 31.12.2008.

Konkret werden durch die EStÄR die Sätze 7 - 12 des Absatzes 3 der bisherigen Richtlinie zu § 6a EStG gestrichen. In diesen Sätzen wurde bisher geregelt, dass eine Rückstellungsbildung nicht möglich ist, wenn die Zusage im Versorgungsfall auf eine außerbetriebliche Versorgungseinrichtung übertragen wird. Außerdem durfte eine Rückstellung schon dann nicht gebildet werden, wenn die Übertragung auf eine außerbetriebliche Versorgungseinrichtung nach den Umständen des Einzelfalles wahrscheinlich war. Und noch weitergehend wurde geregelt, dass diese Wahrscheinlichkeit schon dann gegeben sein sollte, wenn der Arbeitgeber bereits Träger einer Unterstützungskasse ist.

Also die alleinige Mitgliedschaft in einer U-Kasse reichte danach bereits aus, die Rückstellungsbildung zu verweigern.

Diese ganzen Sätze wurden gestrichen.

Die Auswirkungen

In Zukunft ist es möglich, einen GGf. der bereits eine Zusage erhalten hat, auch noch bei einer U-Kasse anzumelden. Wichtig ist nur, dass klar und eindeutig geregelt wird, dass es sich um zwei Zusagen handelt, die parallel nebeneinander bestehen sollen. Es darf sich nicht um zwei Finanzierungswege für die gleiche Zusage handeln.

Damit ergeben sich gerade bei GGf und bei besser verdienenden Angestellten neue Geschäftsmöglichkeiten. Denn gab es bisher bereits eine vom Arbeitgeber finanzierte Pensionszusage und eine Entgeltumwandlung durch eine Direktversicherung, so kann das Portfolio auch noch durch eine U-Kasse ergänzt werden, die dann - genau wie die Direktversicherung - die Bilanz des Unternehmens nicht berührt.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bvw-gmbh.de/service/bvw-info/.

Gehen Sie dort zu der neuesten Info über die Pensionszusagen,diese Regelung findet sich im ersten Absatz als „Gute Nachricht“.

Dort gibt es auch einen Link zu der gesamten Richtlinie. Die Pensionsrückstellungen und auch die Streichung der oben genannten Sätze finden sich in der Randziffer 25 auf der Seite 14. Allerdings wird Ihnen Ihr PDF-Reader die Seite 18 anzeigen. Der Grund: Deckblatt und Inhaltsverzeichnis werden gesondert gezählt.

Selbstverständlich stehen die U-Kassen im Bundes-Versorgungs-Werk für dieses Geschäft offen.



Herr Dieter Stubben
Geschäftsleitung
Tel.: 040 36 90 55 0
E-Mail: info@bvw-gmbh.de

Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH
Pickhuben 2
20457 Hamburg
www.bvw-gmbh.de