Kommentar: Ewiges Widerrufsrecht bei bAV-Verträgen

Nicht nur bei Lebenspolicen, auch bei bAV-Verträgen existiert häufig ein "ewiges" Widerrufsrecht. Auf diese Tatsache machen Rechtsanwalt Johannes Fiala und Aktuar Peter Schramm in einem exklusiven Beitrag für FONDS professionell ONLINE aufmerksam.

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