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25.10.2006 - dvb-Presseservice

Kontur verlässlicher Alterssicherung wird deutlich

Zu den gestern von der Koalitionsarbeitsgruppe "Rentenversicherung" getroffenen Vereinbarungen erklärt Bundesminister Franz Müntefering:

Eine verlässliche Altersvorsorge gibt existentielle Sicherheit. Sie ist in dieser Zeit großer demographischer Veränderungen eine besonders wichtige Aufgabe der Politik. Aber auch die Sozialpartner sind in der Mitverantwortung. Sozialbestimmte Altervorsorge muss realistisch sein und sie muss das Ziel der Generationengerechtigkeit beachten.

Die Koalition hat sich sorgfältig und zielgerichtet auf den nächsten Schritt im Bereich Alterssicherung vorbereitet. Nach dem Grundsatzbeschluss der Bundesregierung über die "Rente ab 67" haben die Verhandlungsgruppen der Koalitionsfraktionen gestern Vereinbarungen und Vorentscheidungen zu diesem Bereich und zu den Folgeänderungen getroffen. Das begrüße ich sehr.

Das Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre einschließlich der Folgeänderungen kann nun entworfen werden. Es soll noch in diesem Jahr im Deutschen Bundestag beraten werden.

Richtschnur ist dabei die Einhaltung der gesetzlichen Beitrags- und Niveausicherungsziele, wonach der Beitragssatz 20 Prozent bis zum Jahre 2020 und 22 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht überschreiten soll. Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) soll 46 Prozent bis zum Jahre 2020 und 43 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht unterschreiten.

Die Regelalternsgrenze soll von 2012 an beginnend mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Die Stufen der Anhebung sollen zunächst einen Monat pro Jahr (65 bis 66) und dann zwei Monate pro Jahr (66 bis 67) betragen.

Dann wird man im Normalfall zwischen dem 63. und dem 67. Lebensjahr in Altersrente gehen können, vor dem 67. Jahr mit entsprechenden Abschlägen. Versicherte mit mindestens 45 Jahren Pflichtbeiträge können weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge Altersrente beziehen.

Das Konzept der Alterssicherung umfasst auch zwei weitere wichtige Vorhaben der Koalition, die ebenfalls in Vorbereitung sind und zeitnah beraten werden sollen:
  • Die Initiative 50plus
    Sie hat zum Ziel, die Chancen der 50-jährigen und älteren am Arbeitsmarkt zu verbessern. Dazu sollen Kombilohn und Eingliederungszuschüsse eingesetzt werden. Die Weiterbildung der 45-jährigen und älteren in Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten wird gefördert. Die Möglichkeit, Arbeitslose, die über 50 Jahre sind, befristet zu beschäftigen, wird europarechtskonform erweitert.
  • Betriebliche und Riester-Rente (die zweite und dritte Säule)
    Die beitragsbezogene, gesetzliche Altersrente bleibt der verlässliche Kern der Alterssicherung. Ergänzend muss aber zunehmend eine zusätzliche private Alters-vorsorge erfolgen, z. B. durch Betriebsrenten und/oder die Riester-Rente. Diese Säulen werden durch die Sicherung bei Insolvenz, durch die Möglichkeit der Portabilität sowie durch familienfreundliche und wohnraumbezogene Regelungen systematisch weiterentwickelt und gestützt.



Pressesprecher
Herr Christian Westhoff
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