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02.12.2008 - dvb-Presseservice

Korrektur zur Pressemitteilung „Lehman-Brothers: Anleger gewinnt gegen Citibank“ vom 01.12.2008

In der Pressemitteilung „Lehman Brothers: Anleger gewinnt gegen Citibank“ der Kanzlei Göddecke vom 01. Dezember hieß es fälschlicherweise, dass die Citibank Leipzig einem Anleger ein Lehman-Zertifikat verkauft hatte und dafür nun vom Amtsgericht Leipzig zum Schadensersatz verurteilt wurde. Bei dem von der Citibank empfohlenen Finanzprodukt handelte es sich jedoch nicht um ein Zertifikat des inzwischen insolventen Bankhauses Lehman Brothers, sondern von einem anderen Emittenten. Die Kanzlei Göddecke bedauert die Fehlinformation und bittet dieses zu entschuldigen. 




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