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05.04.2007 - dvb-Presseservice

Kostenübernahme für spezialisierte Schmerzbehandlung

Viele Schmerzpatienten bleiben ohne fachärztliche Behandlung, da Rentenversicherer und Krankenkassen häufig eine gezielte Schmerztherapie aus Kostengründen verweigern und stattdessen die Gepeinigten an gewöhnliche Reha-Einrichtungen verweisen. Laut ARAG Experten haben Schmerzpatienten doch eine Chance auf Schmerztherapie. In einem Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung hat das Sozialgericht Kassel (S 2 R 377/05) die BfA dazu verpflichtet, der Antragstellerin eine Rehabilitationsleistung in einer schmerztherapeutischen Klinik zu gewähren. Eine Frau hatte sich damit erfolgreich gegen die deutsche Rentenversicherung gewehrt, die ihr lediglich eine „gewöhnliche“ Rehabilitionsmaßnahme bewilligt hatte.



Frau Brigitta Mehring
Tel.: +49 0211 963 2560
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