Druckversion
Anzeige
05.04.2007 -
dvb-Presseservice
Kostenübernahme für spezialisierte Schmerzbehandlung
Viele Schmerzpatienten bleiben ohne fachärztliche Behandlung, da
Rentenversicherer und Krankenkassen häufig eine gezielte Schmerztherapie aus
Kostengründen verweigern und stattdessen die Gepeinigten an gewöhnliche
Reha-Einrichtungen verweisen. Laut ARAG Experten haben Schmerzpatienten doch
eine Chance auf Schmerztherapie. In einem Beschluss im Rahmen einer
einstweiligen Anordnung hat das Sozialgericht Kassel (S 2 R 377/05) die BfA dazu
verpflichtet, der Antragstellerin eine Rehabilitationsleistung in einer
schmerztherapeutischen Klinik zu gewähren. Eine Frau hatte sich damit
erfolgreich gegen die deutsche Rentenversicherung gewehrt, die ihr lediglich
eine „gewöhnliche“ Rehabilitionsmaßnahme bewilligt hatte.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Kosten%FCbernahme-f%FCr-spezialisierte-Schmerzbehandlung-ps_4283.html