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20.12.2010 - dvb-Presseservice

Kosten für SV-Statusfeststellung sind abzugsfähige Werbungskosten

Wer als Angestellter in der eigenen Firma arbeitet oder in der Firma des Ehegatten tätig ist, hat die Möglichkeit, seine eigene Rentenreform zu gestalten. Denn mittels eines sozialversicherungsrechtlichen Feststellungsverfahrens kann er klären lassen, ob er vielleicht gar nicht rentenversicherungspflichtig ist. Klappt das nicht, so bleibt immer noch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis so umzugestalten, dass die unternehmerische Tätigkeit gegenüber dem Arbeitnehmerstatus überwiegt. Experten, wie z. B. die auf betriebliche Altersversorgung spezialisierte febs Consulting GmbH aus Grasbrunn bei München, helfen dabei. Zusätzliche Hilfe gab es am 06.05.2010 vom Bundesfinanzhof, der entschieden hat, dass sich das Finanzamt an den Kosten für eine solche Beratung beteiligen muss. Nach Meinung der Richter ist die Statusfeststellung durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und die Kosten sind deshalb abzugsfähig. „Das macht ein solches Verfahren deutlich preiswerter“, betont febs-Geschäftsführer Andreas Buttler und verweist auf das umfangreiche Beratungsangebot der febs Consulting ab 590 €. Infos unter http://www.febs-consulting.de/aktuelles zum downloaden.

Bei der Durchführung eines solchen Verfahrens sollten Vermittler auf jeden Fall auf einen zugelassenen Rentenberater, wie z. B. febs Consulting GmbH, zurückgreifen. Denn derzeit ist nicht eindeutig geklärt, wie weit die rechtliche Beratungsbefugnis eines Versicherungsvermittlers reicht.



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn
http://www.febs-consulting.de/