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04.10.2010 - dvb-Presseservice

Kostenerstattung führt nicht zur Drei-Klassen-Medizin

BZÄK wünscht sachliche Diskussion

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will die Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen (GKV) stärker am Vorbild privater Versicherungen ausrichten und kündigte diese Woche an, seine Pläne für die Ausweitung der Kostenerstattung  in der gesetzlichen Krankenversicherung eiliger umzusetzen als geplant. In der entfachten Debatte um die Kostenerstattungssysteme lehnt die  Bundeszahnärztekammer (BZÄK) polemische Statements zur so bezeichneten „Vorkasse“ ab. Diese Diskussion sei unsachlich und faktisch falsch. „Es ist absurd“, so der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, „die Kostenerstattung im Zusammenhang mit einer Drei-Klassen-Medizin zu sehen. Dieser Einwand ist rein plakativ und ideologisch.“

Erst recht abwegig sei es, die Kostenerstattung mit „Vorkasse“ in Verbindung zu setzen. Denn „in der Regel zahlt der Patient seine Rechnung, nachdem er das Geld von der Kasse erstattet bekommen hat“, so Engel weiter. Das benannte Zahlungsziel ließe Patienten Zeit, die Rechnung bei der Versicherung einzureichen. Kostenerstattung dient der Transparenz und bietet Therapie-Wahloptionen für den Versicherten.

Rösler will die freiwillige Option zukünftig attraktiver machen. Bislang  ist die Wahl der Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte wenig interessant und zu bürokratisch.

Patienten in der GKV müssen sich auf 3 Jahre an einen Tarif mit Kostenerstattung binden. Zudem  müssen sie nicht unerhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Diese Nachteile kündigte Rösler an, beseitigen zu wollen. Die Änderungen sollen möglichst noch in die Finanzreform eingearbeitet werden, die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird.  Die BZÄK begrüßt den Entschluss, die Kostenerstattung in der GKV zum Vorteil der Patienten zu verändern und verbindet damit die Hoffnung auf eine echte Strukturreform, die am Ende des Prozesses auch eine Abschaffung der Budgetierung beinhalten sollte.



Frau Jette Krämer
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Bundeszahnärztekammer
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