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30.11.2007 - dvb-Presseservice

Kostenlose Synopse zum neuen VVG

Einen kostenlosen Service zum neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bietet die Internet-Präsenz der Dortmunder Fachanwaltskanzlei Kloth Neuhaus. Unter der Domain www.kloth-neuhaus.de findet sich eine vollständige Synopse des Gesetzes in der bisherigen und neuen Fassung. Hilfreich ist dies vor allem für Versicherungsmitarbeiter und Versicherungsvermittler.

Das neue VVG gilt ab 01.01.2008. Für eine Übergangszeit von einem Jahr bleibt das alte Gesetz für Verträge, die bis zum 31.12.2007 geschlossen wurden, noch anwendbar. Schon deshalb müssen die bisherigen und die neuen Vorschriften verglichen werden. Kai-Jochen Neuhaus, Partner in der Kanzlei und Fachanwalt für Versicherungsrecht, hält es aber auch für wichtig, beide Fassungen direkt und ohne großen Aufwand nebeneinander stellen zu können. Soll etwa bei der Leistungsprüfung von Versicherern Rechtsprechung zum alten Recht angewendet werden, muss schnell geklärt werden, ob die Neufassung der jeweiligen Vorschrift inhaltlich abweicht. Der Aufbau des neuen VVG entspricht nicht der bisherigen Fassung, was den direkten Vergleich erheblich erschwert. Die Synopse enthält daher sowohl den Vergleich „neu – alt“ als auch „alt-neu“. Sie steht als pdf zum Download zur Verfügung.  

Außerdem finden sich auf der Homepage Informationen zu aktueller Literatur zum reformierten VVG und die Bundesrat-Drucksache 583/07 mit der vom Bundestag beschlossenen endgültigen Fassung des Gesetzes. Der Download-Bereich enthält ferner diverse Fachaufsätze zur Rechtsprechung im Versicherungsrecht der letzten Jahre.

Die Verfasser der Synopse - Andreas Kloth, ebenfalls Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Neuhaus - sind auch Referenten auf Tagungen, Seminaren und Maklerschulungen im Assekuranzbereich. Sie beschäftigen sich als  Autoren von Fachpublikationen und Mitglieder verschiedener branchenspezifischer Organisationen (bspw. Forschungsstelle für Versicherungswesen, Vereinigung der Versicherungsbetriebswirte) seit langem mit der VVG-Reform. Der Schwerpunkt ihrer Kanzlei liegt in der Vertretung von Versicherungsunternehmen und Vermittlern in bestimmten Sparten (etwa der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung).



Herr Kai-Jochen Neuhaus
Tel.: 0231/108727-22
E-Mail: neuhaus@kloth-neuhaus.de

Kloth · Neuhaus
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Rheinlanddamm 187
44139 Dortmund
Deutschland
www.Kloth-Neuhaus.de