Krankengeldzahlung bei AU-Bescheinigung bis auf weiteres

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat klargestellt: Aus der bloßen Angabe eines Wiedervorstellungstermins könne nicht auf eine Begrenzung der Feststellung geschlossen werden. Die Krankenkasse muss über diesen Tag hinaus auch Krankengeld zahlen.

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