Krankengeldzahlung bei AU-Bescheinigung bis auf weiteres
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat klargestellt: Aus der bloßen Angabe eines Wiedervorstellungstermins könne nicht auf eine Begrenzung der Feststellung geschlossen werden. Die Krankenkasse muss über diesen Tag hinaus auch Krankengeld zahlen.