Krankenhausreform mit vielen finanziellen Unbekannten
Hilfspaket für Krankenhäuser belastet Finanzierung des Gesundheitsfonds Wieder hat es der Gesetzgeber versäumt, für gleiche Startbedingungen zu sorgen
Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Gesetzesentwurfes zur
Krankenhausfinanzierungsreform im Bundestag warnte der Vorstandsvorsitzende der
Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, Thomas Ballast, noch einmal vor den finanziellen
Belastungen für die Krankenkassen durch dieses Gesetzesvorhaben. Die Reform der
Krankenhausfinanzierung werde zu Mehrbelastungen deutlich über 3,5 Mrd. Euro
führen. Leider sei es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht gelungen, die
Kosten auf die von der Politik zugesagten 3,5 Mrd. Euro zu begrenzen.
Tatsächlich beinhalteten die Reformpläne nach wie vor einerseits kostentreibende
Effekte, wie z. B. die Finanzierung von medizinisch nicht notwendigen
Mehrleistungen. Andererseits würden den Krankenkassen nicht umsetzbare bzw.
wirkungslose Instrumente zur Kostenbegrenzung an die Hand gegeben. Es sei sogar
zu befürchten, dass die Auslegung der neuen unklaren Rechtsvorschriften zu einer
Flut von Gerichtsverfahren führen werde.
"Im Gesundheitsfonds sind von
der Bundesregierung gerade einmal 3,5 Mrd. Euro eingeplant, damit klafft eine
Finanzierungslücke von mehreren hundert Millionen Euro", erklärte der
Vorstandsvorsitzende. Auch wenn es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens
Nachbesserungen gegeben habe, so löse die Reform nicht das Kernproblem der
Krankenhäuser: die fehlende Investitionsfinanzierung der Länder. So werde der
von den Ländern verursachte Investitionsstau in den Krankenhäusern nicht
behoben, sondern auf die lange Bank geschoben. "Die Länder müssen endlich
verbindlich in die Verantwortung genommen werden, die Umfinanzierung der
Baukosten über die Betriebskosten muss endlich beendet werden."
Ballast
erklärte, das Gesetz erfülle die Erwartungen der Krankenkassen nicht.
Wettbewerbliche Elemente fehlten im Gesetz völlig. "Individuelle
Vertragsgestaltung, die über die Regelversorgung hinausgeht, scheint in diesem
Gesetz ein Fremdwort zu sein." Gerade solche vertraglichen Spielräume bräuchten
die Kassen aber, um sich im Wettbewerb zu behaupten.
Darüber hinaus habe
der Gesetzgeber es wieder einmal versäumt, für gleiche Startchancen der Kassen
im Wettbewerb zu sorgen. Die Politik habe die Gelegenheit verpasst, für
einheitliche Punktwerte zwischen den Ersatzkassen und anderen Kassenarten bei
der Vergütung der zahnärztlichen Leistungen zu sorgen. Deshalb starten die
Ersatzkassen rechnerisch gesehen in den Gesundheitsfonds mit Mehrkosten von
knapp einem Euro monatlich pro Mitglied. Davon profitierten - unter derzeitigen
Bedingungen - lediglich die Zahnärzte, nicht aber die Versicherten. "Mit dem
Gesundheitsfonds beginnt eine neue Zeit- und Finanzrechnung bei den
Krankenkassen. Historische Gegebenheiten sollten nicht zu Altlasten in der
Zukunft werden. Grundsätzlich muss unter Gesundheitsfondsbedingungen das Prinzip
\'gleiches Geld für gleiche Leistung\' gelten", so der Vorstandsvorsitzende
abschließend.
Frau Michaela Gottfried
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