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18.12.2008 - dvb-Presseservice

Krankenhausreform mit vielen finanziellen Unbekannten

Hilfspaket für Krankenhäuser belastet Finanzierung des Gesundheitsfonds Wieder hat es der Gesetzgeber versäumt, für gleiche Startbedingungen zu sorgen

Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Gesetzesentwurfes zur Krankenhausfinanzierungsreform im Bundestag warnte der Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, Thomas Ballast, noch einmal vor den finanziellen Belastungen für die Krankenkassen durch dieses Gesetzesvorhaben. Die Reform der Krankenhausfinanzierung werde zu Mehrbelastungen deutlich über 3,5 Mrd. Euro führen. Leider sei es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht gelungen, die Kosten auf die von der Politik zugesagten 3,5 Mrd. Euro zu begrenzen. Tatsächlich beinhalteten die Reformpläne nach wie vor einerseits kostentreibende Effekte, wie z. B. die Finanzierung von medizinisch nicht notwendigen Mehrleistungen. Andererseits würden den Krankenkassen nicht umsetzbare bzw. wirkungslose Instrumente zur Kostenbegrenzung an die Hand gegeben. Es sei sogar zu befürchten, dass die Auslegung der neuen unklaren Rechtsvorschriften zu einer Flut von Gerichtsverfahren führen werde.

"Im Gesundheitsfonds sind von der Bundesregierung gerade einmal 3,5 Mrd. Euro eingeplant, damit klafft eine Finanzierungslücke von mehreren hundert Millionen Euro", erklärte der Vorstandsvorsitzende. Auch wenn es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Nachbesserungen gegeben habe, so löse die Reform nicht das Kernproblem der Krankenhäuser: die fehlende Investitionsfinanzierung der Länder. So werde der von den Ländern verursachte Investitionsstau in den Krankenhäusern nicht behoben, sondern auf die lange Bank geschoben. "Die Länder müssen endlich verbindlich in die Verantwortung genommen werden, die Umfinanzierung der Baukosten über die Betriebskosten muss endlich beendet werden."

Ballast erklärte, das Gesetz erfülle die Erwartungen der Krankenkassen nicht. Wettbewerbliche Elemente fehlten im Gesetz völlig. "Individuelle Vertragsgestaltung, die über die Regelversorgung hinausgeht, scheint in diesem Gesetz ein Fremdwort zu sein." Gerade solche vertraglichen Spielräume bräuchten die Kassen aber, um sich im Wettbewerb zu behaupten.

Darüber hinaus habe der Gesetzgeber es wieder einmal versäumt, für gleiche Startchancen der Kassen im Wettbewerb zu sorgen. Die Politik habe die Gelegenheit verpasst, für einheitliche Punktwerte zwischen den Ersatzkassen und anderen Kassenarten bei der Vergütung der zahnärztlichen Leistungen zu sorgen. Deshalb starten die Ersatzkassen rechnerisch gesehen in den Gesundheitsfonds mit Mehrkosten von knapp einem Euro monatlich pro Mitglied. Davon profitierten - unter derzeitigen Bedingungen - lediglich die Zahnärzte, nicht aber die Versicherten. "Mit dem Gesundheitsfonds beginnt eine neue Zeit- und Finanzrechnung bei den Krankenkassen. Historische Gegebenheiten sollten nicht zu Altlasten in der Zukunft werden. Grundsätzlich muss unter Gesundheitsfondsbedingungen das Prinzip \'gleiches Geld für gleiche Leistung\' gelten", so der Vorstandsvorsitzende abschließend.  



Frau Michaela Gottfried
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