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31.05.2007 - dvb-Presseservice

Krankenkasse muss sich zurückhalten

(OVB) Nicht nur mit heftigen Einsparungen und Kostendämpfungen wollen die gesetzlichen Krankenkassen ihre finanziellen Probleme in den Griff bekommen. Auch versuchen sie bisweilen, die Beitragspflicht auszuweiten. So geschehen in einem Fall, der kürzlich vor dem Sozialgericht (SG) Koblenz verhandelt wurde. Der Kläger war bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Vor etlicher Zeit hatte er eine ansehnliche Erbschaft gemacht. Und genau diese wollte seine Krankenkasse ebenfalls der Beitragspflicht unterwerfen. Durfte sie aber nicht, entschied das Koblenzer Sozialgericht unter dem Aktenzeichen S 11 KR 537/05. Begründung: Die gesetzliche Krankenkasse hatte keine rechtliche Handhabe, die Erbschaft des freiwillig versicherten Mitglieds der Beitragspflicht zu unterwerfen. Denn es gab weder gesetzliche Vorgaben noch sah die Satzung der Kasse eine entsprechende Regelung vor.



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