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02.11.2007 - dvb-Presseservice

Krankenkasse muss zahlen

(OVB) Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ergibt sich auf Grundlage des Sozialgesetzbuches. Deshalb besteht so gut wie kein Spielraum in Ausnahmefällen. Dennoch, manchmal ist auch das scheinbar Unmögliche möglich. Dies zeigt eine Entscheidung vom Hessischen Landessozialgericht (LSG) unter dem Aktenzeichen L 8 KR 38/05. Ein Patient war in Lebensgefahr. Zu helfen war ihm nur noch mit einem Medikament, das allerdings in Deutschland nicht zugelassen war. Deshalb wollte die gesetzliche Krankenkasse die Kosten des Medikaments nicht übernehmen. Muss sie aber in diesem Ausnahmefall, entschied das Hessische Landessozialgericht unter dem oben genannten Aktenzeichen.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.