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07.08.2006 - dvb-Presseservice

Krankenkassen: Informationsaktivitäten zulässig

Aufsichtsrechtliches Beratungsgespräch mit Staatssekretär Schröder

Nach dem aufsichtsrechtlichen Beratungsgespräch mit Staatssekretär Schröder im Bundesgesundheitsministerium über die Informationsaktivitäten der Krankenkassen erklären die o. g. Spitzenverbände: 

Die Krankenkassen werden ihre Informationsaktivitäten fortsetzen. Sie haben dem Staatssekretär deutlich gemacht, dass für die Öffentlichkeitsarbeit kein Sonderetat zur Verfügung gestellt wird. Die Aktivitäten sind Bestandteil der normalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Gesetzgebungsprozessen und einer konstruktiven Auseinandersetzung darüber.  

Die Verbände der Krankenkassen stützen sich dabei auf die §§ 211 und 217 SGB V, wonach die Verbände ihre Mitglieder – auch über die Medien – beraten und unterrichten dürfen. Zudem haben sie auch eine Verpflichtung, die Gesetzgebung mit Rat und Sachverstand zu begleiten. Diese Interessenvertretung erfordert auch die Teilnahme an öffentlichen Diskussionen. Aus ihrer Sicht ist es selbstverständlich, dass sie – solange es ihren Aufgabenbereich tangiert – auch kritische Stellungnahmen abgeben dürfen. 

Die o. g. Spitzenverbände haben dem Ministerium ihre Rechtsauffassung noch einmal ausdrücklich dargelegt. Nach ihrer Auffassung, die auch durch ein vorläufiges Rechtsgutachten von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer von der Westfälischen Universität Münster gestützt wird, haben die Krankenkassen und ihre Verbände das Recht und die Pflicht zur Information bzw. Stellungnahme in gesundheitspolitischen Fragestellungen. Für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist es legitim, wenn sie die Versicherten und die Arbeitgeber über organisatorische Veränderungen im System der GKV informiert. Nur so kann das Prinzip der Selbstverwaltung funktionieren. Dies wird im Übrigen bestätigt durch die einschlägige Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit. 

Die Krankenkassen und ihre Verbände nehmen ausdrücklich kein allgemeinpolitisches Mandat wahr, sie äußern sich auch nicht zum Irak-Krieg oder zum Kongo-Einsatz der Bundeswehr. Sie äußern sich sachlich und wahrheitsgetreu zu einem gesundheitspolitischen Thema, das zu ihren originären Aufgaben gehört. 

Die o. g. Spitzenverbände bezeichneten die Diskussion über die Öffentlichkeitsarbeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts als strategisches Manöver, um von einer inhaltlichen Debatte abzulenken. Sie forderten die Politik auf, sich einer sachlichen und konstruktiven Diskussion über die Eckpunkte zu stellen. 

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info



Frau Michaela Gottfried
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Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) e.V.
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