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30.08.2007 - dvb-Presseservice

Krankenkassen: Pflegezeit ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte vom Staat finanziert werden

Siegburg. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen unterstützen das Vorhaben der Bundesgesundheitsministerin, es Angehörigen künftig zu erleichtern, sich um die Pflegebedürftigen in der Familie zu kümmern. Dazu zählt auch die Möglichkeit, für pflegende Angehörige für die Dauer von sechs Monaten einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit zu schaffen. Eine bis zu zehn Tage dauernde bezahlte Pflegezeit, um sich beim Eintritt des Pflegefalls Hilfen, Auskünfte und Ratschläge zu holen, ist ein wesentlicher Schritt, um die Situation der Angehörigen zu verbessern. Zu organisieren sind diese Leistungen über die Pflegekassen.

Falsch wäre es aber, die Kosten dafür einseitig der gesetzlichen Sozialversicherung aufzubürden. Die finanzielle Unterstützung der Angehörigen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein von der Versichertengemeinschaft zu tragen ist. Diese Leistung sollte deshalb aus Steuermitteln finanziert werden. Aus Sicht der Kranken- und Pflegekassen versucht sich der Staat hier erneut aus der Verantwortung zu stehlen. Bereits heute geben die Krankenkassen jedes Jahr etwa fünf Milliarden Euro für Aufgaben aus, um die sich eigentlich der Staat kümmern müsste. Das sind u. a. Leistungen für Schwangere, Haushaltshilfen oder das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Dafür erhalten die Krankenkassen jedoch in 2007 nur einen unzureichenden Ausgleich vom Staat in Höhe von 2,5 Mrd. Euro.

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen betonen, sie begrüßen alle Maßnahmen der Bundesregierung, die ambulante Pflege zu stärken.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info



Frau Michaela Gottfried
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