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29.03.2006 - dvb-Presseservice

Krankenkassen warnen: Haushaltsbegleitgesetz belastet Kassenhaushalte

Bergisch Gladbach. Die Spitzenverbände der Krankenkassen warnen eindringlich vor den massiven finanziellen Folgen des Haushaltsbegleitgesetzes, das am 28. März 2006 in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird. Durch die Maßnahmen Streichung des Bundeszuschusses und Mehrwertsteuererhöhung sei die Beitragssatzstabilität gefährdet. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werde dadurch mit mehr als 5 Mrd. Euro belastet, die Versicherte und Arbeitgeber tragen müssten.

Sollte das Haushaltsbegleitgesetz tatsächlich wie geplant beraten und beschlossen werden, müsse der Gesetzgeber gleichzeitig aber deutlich machen, wie der Anstieg um 0,5 Beitragssatzpunkte verhindert werden könnte, so die Spitzenverbände. Es sei nicht absehbar, dass die geplante Finanzreform bereits 2007 wirksam werde. Daher seien dringend kurzfristige Maßnahmen notwendig, mit denen die finanziellen Belastungen der GKV aufgefangen werden könnten.

Allein die Rückführung des Zuschusses aus Steuermitteln für die versicherungsfremden Leistungen sei ein entscheidender Eingriff in die Haushaltslage der Kassen. So sinkt der Bundeszuschuss an die Krankenkassen im Jahr 2007 von 4,2 Milliarden auf 1,5 Milliarden Euro, um im Folgejahr endgültig gestrichen zu werden. Ursprünglich sollten die Zahlungen des Bundes dauerhaft 4,2 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Der Gesetzentwurf zeige, dass sich die öffentlichen Haushalte wieder einmal aus den Geldern der sozialen Sicherungssysteme bedienten. 

Dabei habe sich an der Grundlage für diesen Zuschuss nichts geändert. Es war und ist vielmehr richtig, dass gesamtgesellschaftlich gewollte Leistungen auch über Steuergelder gesamtgesellschaftlich finanziert werden müssen. Folgerichtig hatten die heutigen Koalitionäre zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen gerade erst im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 beschlossen, die versicherungsfremden Leistungen der Kassen aus Steuermitteln zu finanzieren. Mit diesen Mitteln sollten Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes und die beitragsfreie Versicherung während der Elternzeit finanziert werden. Die Krankenkassen stellen diese Leistungen wirtschaftlich und unbürokratisch zur Verfügung. Die jetzt geplante Rückführung macht deutlich, dass die Verlässlichkeit von politisch zugesagten Finanzmitteln nicht gegeben ist.

Zudem belastet die geplante Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes die Krankenkassen jährlich mit rund 900 Millionen Euro. Bereits seit langem fordern die Kassen, dass Medikamente nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegt werden, wie dies in vielen europäischen Ländern der Fall ist. Schon heute gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bei einigen Hilfsmitteln. Mit der Senkung könnte die Politik ein maßgebliches Zeichen setzen, um dem Anstieg der Arzneimittelausgaben entgegenzuwirken. Eine Senkung auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz würde die Kassen jährlich um mehr als 1,8 Milliarden Euro entlasten.

Die beiden Maßnahmen Mehrwertsteuererhöhung und Rückführung des Bundeszuschusses belasten die Kassen somit insgesamt im Jahr 2007 um mehr als 3,5 Milliarden Euro. Für 2008 werden es mehr als 5 Milliarden Euro sein. 

Ebenfalls fragwürdig ist nach Ansicht der Spitzenverbände das Vorhaben, die Anhebung der Sozialversicherungspauschalen für geringfügig Beschäftigte mit der Absenkung der Sozialabgaben für Hartz-IV-Empfänger zu verbinden. So soll die Pauschale für geringfügig Beschäftigte von 25 auf 30 Prozent erhöht werden, während bei den Hartz-IV-Empfängern die Bemessungsgrundlage gesenkt wird. Der für Hartz-IV-Empfänger ohnehin nicht kostendeckende Beitrag von 117,07 Euro soll auf 111,57 Euro abgesenkt werden. Diese indirekte Entlastung des Bundeshaushaltes durch geringere Zuschüsse an die Bundesagentur für Arbeit, die in der Tradition der Verschiebebahnhöfe steht, belastet die Krankenkassen mit rd. 190 Millionen Euro. Allerdings arbeitet die Bundesregierung mit sehr optimistischen Annahmen, wenn sie angesichts der abnehmenden Attraktivität geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse von einem Rückgang um 8 % ausgeht. Bei einem keineswegs unrealistischen Rückgang um 15 % stünden den Kassen statt 170 nur 9 Millionen Euro zu Verfügung. Von einer Kompensation kann dann keine Rede mehr sein. Zwar sieht das Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt vor, eine mögliche Lücke bis zur Grenze von 170 Millionen Euro durch einen Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit zu decken, eine sichere Haushaltsplanung der Krankenkassen ist damit nicht garantiert. Denn wie lange man mit Bundeszuschüssen rechnen kann, zeigt gerade das Haushaltsbegleitgesetz durch die Streichung der Zuschüsse aus der Tabaksteuer. Sollte sich die Anzahl der Hartz-IV-Empfänger künftig erhöhen, liefe das voll zu Lasten der GKV. 

- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info -



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