Krankenkassenbeiträge nach Scheidung - Berücksichtigungszeitraum beträgt 10 Jahre

Erhalten Versicherte den nachehelichen Unterhalt als einmalige Abfindungszahlung, darf diese bei der Bemessung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht als Einkommen über einen Zeitraum von 12 Monaten berücksichtigt werden. Vielmehr müsse m ...

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