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09.07.2010 - dvb-Presseservice

Krankenkassenbeitrag steigt um bis zu 95 Euro pro Monat

Nachdem die Koalition sich auf eine Reform des Gesundheitssystems geeinigt hat, kommen ab 2011 deutliche Mehrbelastungen auf die gesetzlich Krankenversicherten zu.

Gesundheitsminister Philipp Rösler hat den Koalitionsbeschluss zur Reform des Systems vorgelegt. Danach steigen die Krankenkassenbeiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer zahlen in Zukunft einen Anteil 8,2 Prozent ihres Bruttogehalts; der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Die Krankenkassen dürfen darüber hinaus einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erheben, über deren Höhe sie fortan frei entscheiden. Ein Sozialausgleich wird erst dann fällig, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt. „Auf gesetzlich Versicherte rollt damit eine deutliche Beitragssteigerung von bis zu 95 Euro im Monat zu“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP.

Mögliche Beitragsentwicklung in der GKV

Die Grafik zeigt die Auswirkungen der geplanten Neuregelungen für einen Gutverdiener, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.750 Euro im Jahr verdient. Für das Jahr 2011 ist in der Berechnung eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 3.825 Euro unterstellt – dies entspricht einer Steigerung, wie sie der Gesetzgeber im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre vorgenommen hat. Erhebt die Krankenkasse ab 2011 einen Zusatzbeitrag von zwei Prozent, muss der Versicherte künftig einen Arbeitnehmerbeitrag von 437 statt bislang 342 Euro im Monat zahlen – ein Mehraufwand von 95 Euro. Der Arbeitgeberanteil steigt um 6 Prozent auf 317 Euro.

Gesetzlich Versicherte, die der angekündigten Beitragssteigerung entgehen wollen, haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu wechseln. „Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit sich die Kassen in der Höhe ihres Zusatzbeitrags unterscheiden“, sagt Keller. Eine Alternative ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung. Voraussetzung: Der Versicherte ist selbstständig, verbeamtet oder überschreitet als Angestellter drei Jahre in Folge die Jahresarbeitsverdienstgrenze von derzeit 49.950 Euro. Allerdings hat die Regierung im Koalitionsvertrag angekündigt, diese Frist ab 2011 auf ein Jahr zu verkürzen.



Herr Frank Heinemann
Tel.: +49 (0) 6222 308 3513
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E-Mail: frank.heinemann@mlp.de

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