Krankenversicherer leistet nach Beratungsfehler

Wenn ein Versicherungsvertreter einem gesetzlich Krankenversicherten den Wechsel in die PKV empfiehlt, dann besteht eine intensive Beratungs- und Dokumentationspflicht. Dabei gemachte Fehler führen zur Umkehr der Beweislast und zu Schadenersatz. Wenn ...

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