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25.06.2010 - dvb-Presseservice

Krankenversicherer strich unzulässigen Zuschlag ein: Allianz zur Kasse bitten

Die Allianz hat von ihren Kunden zu viel Geld genommen: Wer schon bei dieser Assekuranz krankenversichert war und in den 2007 eingeführten Tarif „AktiMed“ wechselte, musste einen Zuschlag von satten 20 Prozent hinnehmen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Wir haben das bereits sehr früh als unzulässig kritisiert.“

Die Beitragskalkulation der Münchener Versicherungsgesellschaft hat auf allerhöchster Ebene für Kritik gesorgt. Zuletzt war die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gezogen.

In dieser Woche hat die Allianz die Quittung bekommen: Die Leipziger Richter urteilten, dass private Krankenversicherer keinen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag zur Grundprämie erheben dürfen, wenn ihre Versicherten von einem bestehenden in einen neuen Tarif wechseln wollen (Az. BVerwG 8 C 42.09).

Die Allianz hatte ihren Zuschlag mit einer geringeren Grundprämie begründet, weil sie mit niedrigeren Risiken kalkuliert hatte. Wechselwilligen drückte sie dann unabhängig von deren Gesundheitszustand pauschal einen 20-prozentigen Zuschlag auf.

Lilo Blunck: „Die Richter haben aus unserer Sicht richtig erkannt, dass Versicherungsnehmern bei einem Wechsel aus einem bestehenden Tarif in einen neuen kein allgemeiner Tarifstrukturzuschlag berechnet werden darf.“

Jens Trittmacher, Leiter der Beratungsabteilung des BdV: „Alle, die diesen Zuschlag bezahlt haben, sollten jetzt die Allianz auffordern, das zu viel bezahlte Geld, zu erstatten.“ Zugleich weist Trittmacher darauf hin: „Versicherte sollten bei einem zukünftigen Wechsel darauf achten, dass dieser Zuschlag nicht in Rechnung gestellt wird.“ Dem Vernehmen nach will sich die Allianz an das Urteil halten – demzufolge dürfte sie diesen Zuschlag auch nicht mehr fordern.



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Die Allianz hat zu viel kassiert. Jetzt können deren Krankenversicherte mit dem Segen des Bundesverwaltungsgerichtes ihr Geld zurückfordern. Foto: BdV/Dreyling