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08.08.2006 - dvb-Presseservice

Kreditkartengebühr anteilig erstatten

Wird ein Kreditkartenvertrag gekündigt, ob nun vom Kunden oder dem jeweiligen Herausgeber, muss die anteilige Jahresgebühr erstattet werden. So lautet die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main unter dem Aktenzeichen 1 U 108/99. Zwar sehen Kreditkartenverträge mitunter vor, dass eine anteilige Rückzahlung der Jahresgebühr bei vorzeitiger Kündigung ausgeschlossen ist. Aber solche Vertragsklauseln sind nach Ansicht des OLG Frankfurt unzulässig. Wer mit einer entsprechenden Forderung seiner Karten-Gesellschaft konfrontiert wird, sollte sich mit Hinweis auf das Frankfurter Urteil dagegen wehren.



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