Kundenkorrespondenz: Versicherer muss Makler als Kontaktperson angeben

Versicherer dürfen Makler nicht ignorieren - zumindest nicht in ihrer Kundenkorrespondenz. Zwei Oberlandesgerichte bestätigten Urteile der Vorinstanzen, demnach der Versicherer in Schreiben an den Kunden den Makler als Kontaktperson angeben muss.

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