Kundenkorrespondenz: Versicherer muss Makler als Kontaktperson angeben
Versicherer dürfen Makler nicht ignorieren - zumindest nicht in ihrer Kundenkorrespondenz. Zwei Oberlandesgerichte bestätigten Urteile der Vorinstanzen, demnach der Versicherer in Schreiben an den Kunden den Makler als Kontaktperson angeben muss.