Kurzarbeit in Zeiten der Finanzkrise: Nicht wenige
Betriebe nutzen dieses Instrument, um qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen
zu halten. Gut für die betroffenen Beschäftigten: Ihr Rentenversicherungsschutz
bleibt praktisch in vollem Umfang erhalten, erklärte jetzt die Deutsche
Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
Während der Kurzarbeit werden die Rentenversicherungsbeiträge
weitergezahlt, und zwar auf Basis des tatsächlich erzielten Entgelts.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich dabei die Beiträge - wie gewohnt -
jeweils die Hälfte.
Damit die
Beschäftigten wegen der geringeren Vergütung keine Nachteile haben, wird
zusätzlich ein fiktives Arbeitsentgelt ermittelt. Dazu wird zunächst der
Unterschied zwischen Kurzlohn und ursprünglichem Gehalt ermittelt. 80 Prozent
davon gelten dann als Arbeitslohn, für den zusätzliche Beiträge in die
Rentenversicherung eingezahlt werden. Das Besondere daran: Diese Zusatzbeiträge
übernimmt der Arbeitgeber in voller Höhe allein.
Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de