Druckversion
Anzeige
10.12.2008 - dvb-Presseservice

Kurzarbeitergeld: Kaum Nachteile bei der Rente

Kurzarbeit in Zeiten der Finanzkrise: Nicht wenige Betriebe nutzen dieses Instrument, um qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Gut für die betroffenen Beschäftigten: Ihr Rentenversicherungsschutz bleibt praktisch in vollem Umfang erhalten, erklärte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.

Während der Kurzarbeit werden die Rentenversicherungsbeiträge weitergezahlt, und zwar auf Basis des tatsächlich erzielten Entgelts. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich dabei die Beiträge -  wie gewohnt - jeweils die Hälfte.

Damit die Beschäftigten wegen der geringeren Vergütung keine Nachteile haben, wird zusätzlich ein fiktives Arbeitsentgelt ermittelt. Dazu wird zunächst der Unterschied zwischen Kurzlohn und ursprünglichem Gehalt ermittelt. 80 Prozent davon gelten dann als Arbeitslohn, für den zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Das Besondere daran: Diese Zusatzbeiträge übernimmt der Arbeitgeber in voller Höhe allein.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Kurzarbeitergeld-Kaum-Nachteile-bei-der-Rente-ps_12320.html