Kurzstatement zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragspflicht bei einer betrieblichen Altersvorsorge vom 15. Oktober 2010 (AZ: 1 BvR 1660/08)
Rechtsanwalt Martin Schafhausen, von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): „Diese Entscheidung ist ein Erdrutsch mit weit reichenden Folgen:
Zahlreiche Betroffene dürfen darauf hoffen, ihr Geld zurück zu erhalten. Betriebsrentner sollten daher prüfen, ob Beiträge zurück gefordert werden können. Gegen die laufende Beitragseinziehung durch
die Krankenkasse sollte man sich wehren, etwa durch die Einlegung eines Widerspruchs“.
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute veröffentlicht, dass Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die ein Arbeitnehmer privat fortgeführt hat, nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden dürfen.
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