Kündigung wegen Streit an Karnevalsfeier gerechtfertigt

Ob Fasching, Fastnacht oder Karneval: Ein Fehlverhalten in der fünften Jahreszeit kann sogar den Job kosten, wie nun ein Urteil des LAG Düsseldorf zeigt. Als zwei Närrinnen einem Mitarbeiter die Krawatte kürzen wollten, geriet dieser wohl in Panik. A ...

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen