Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehltage rechtmäßig
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn keine Besserung der Erkrankung in Sicht ist und die Arbeitserleichterungen seitens des Arbeitgebers keine Früchte tragen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Köln.