Kürzungsquote bei unterlassener Herdbeaufsichtigung

Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer gemäß § 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechend ...

versicherungspraxis24.de aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen