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16.12.2011 - dvb-Presseservice

Landgericht Hannover: Sparkasse Hannover muss Auskunft über Provisionen geben

Kläger verlangt Schadenersatz wegen verlustträchtiger Beteiligung an der „Magical Productions GmbH & Co. KG“

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts (LG) Hannover muss die Sparkasse Hannover Auskunft geben über Rückvergütungen bei der Vermittlung einer Beteiligung am Geschlossenen Medienfonds „Magical Productions GmbH & Co. KG“ (Beschluss vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 13 O 64/11). Bei der Anlageberatung war der Kläger seinerzeit nicht ausdrücklich über den von der Sparkasse Hannover vereinnahmten Anteil am Ausgabeaufschlag (Agio) und über die im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Eigenkapitalvermittlungsprovisionen der empfohlenen Medienfondsbeteiligung aufgeklärt worden.

Das Landgericht Hannover bezog sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), konkret auf den Beschluss vom 9. März 2011 unter dem Aktenzeichen XI ZR 191/10. Danach sei die beratende Bank dazu verpflichtet, den Anleger über Rückvergütungen aufzuklären. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn erhobene Ausgabeaufschläge oder Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) vom Fondsemittenten hinter dem Rücken des Anlegers zurück an diejenige Bank fließen, die die Anlage vertrieben hat. Im vorliegenden Fall habe der Mitarbeiter der Sparkasse Hannover, so das Landgericht, nicht nachweisen können, dass diese Aufklärung erfolgt sei. Folge: „Der Kläger und Investor hat auch nachträglich noch Anspruch auf Auskunft“, erläutert Fachanwalt und KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen.

Bei einem ähnlich gelagerten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt dürfte es auch für die Commerzbank AG eng werden. Das Landgericht der Hessenmetropole befürwortet nach ersten Hinweisen die Pflicht zur nachträglichen Offenbarung von Vermittlungsprovisionen (LG Frankfurt, Aktenzeichen: 2-10 O 197/11). „Unsere Strategie funktioniert. Nun ist der Weg frei für Investoren, Schadenersatzansprüche gegenüber den beratenden Banken geltend zu machen. Aussichten auf Erfolg bestehen insbesondere bei Beteiligungen, die durch eine Sparkasse, Commerzbank oder die Dresdner Bank vermittelt wurden“, erläutert Jens-Peter Gieschen.

Seinem Team liegen interne Schulungsunterlagen der Dresdner Bank vor, wonach der Medienfonds „Magical Productions GmbH & Co. KG“ geeignet sei für Anleger mit „geringer Risikobereitschaft“. Schon dies zeige, so Gieschen, dass es der Dresdner Bank weniger um eine anlegergerechte Beratung, sondern hauptsächlich um möglichst hohe Vermittlungsprovisionen gegangen sei. Denn „magisch an diesem Medienfonds ist vor allem, dass sich die anfänglichen Verlustzuweisungen in nichts auflösen“, erklärt Fachanwalt Gieschen.

So sind auch einige Medienfonds des Emittenten Hannover Leasing ins Visier der Steuerfahndung geraten oder haben bereits rückwirkend negative Steuerbescheide erhalten. Nun sehen sich Anleger vermehrt hohen finanziellen Forderungen der Finanzverwaltung gegenüber, „nämlich Steuernachzahlungen nebst Zinsen auf die Steuerschuld der vergangenen Jahre“, so Jens-Peter Gieschen. Seine Empfehlung: „Medienfonds-Investoren sollten alle Hebel in Bewegung setzen, um aus der Beteiligung auszusteigen. Nur so lässt sich der finanzielle Schaden weitestgehend begrenzen oder gar vermeiden.“



Herr Hajo Simons
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KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
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