Lebenspolicen: Verfassungsgericht kassiert Klage gegen ewiges Widerrufsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Aachen Münchener in die Schranken verwiesen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass ein von dem Versicherer als verfassungswidrig eingestuftes Urteil des BGH vollkommen in Ordnung war.

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