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21.05.2008 - dvb-Presseservice

Lebensqualität durch Überstunden

Der Verzicht auf Bezahlung von Überstunden und das Ansparen von Urlaubstagen kann sich tatsächlich lohnen. So genannte Zeitwertkonten ermöglichen es manchen Arbeitnehmern, sich für eine längere Dauer eine bezahlte Auszeit zu gönnen oder sogar früher in Rente zu gehen. ARAG Experten erläutern, wie dies funktioniert und worauf mögliche Zeitsparer achten müssen.

Flexible Arbeitszeitregelung

Mit der Einführung des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexigesetz“) wurde der Grundstein für so genannte Zeitwertkonten bereits 1998 gelegt. Unter diesem Überbegriff lassen sich alle Arbeitszeitkonten zusammenfassen, die Arbeitnehmern durch Ansparung von Zeitwerten bezahlte Freistellungen von der Arbeit gestatten. Neben den allseits bekannten und weitverbreiteten Gleitzeitkonten, die sich auf Freizeitausgleich innerhalb eines kurzen Zeitraums beziehen, existieren auch Langzeitarbeitskonten. Deren Ziel ist es, Mitarbeiter aus einem selbstgewählten Grund, sei es zur Verlängerung der Elternzeit, zum Langzeiturlaub oder auch zum früheren Eintritt in den Ruhestand, von ihrer Tätigkeit zu entbinden, während sie weiterhin in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stehen. Gerade Langzeitarbeitskonten, die konkret auf die Frühpensionierung abzielen, sogenannte Lebensarbeitszeitkonten, sind momentan auf dem Vormarsch. Nahezu alle aktuell bestehenden Zeitwertkonten zielen auf einen vorgezogenen Ruhestand ab. Dies resultiert eindeutig aus dem demografischen Wandel in Deutschland und dem auf 67 Jahre angestiegenen Einstiegsrentenalter, erklären ARAG Experten. Denn somit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihren Ruhestand früher zu genießen.

Wie funktioniert das?

Erste Voraussetzung für die Einrichtung eines Langzeitkontos ist selbstverständlich die Bereitschaft des Arbeitgebers, ein solches anzubieten. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nämlich laut ARAG Experten nicht. Ist der Arbeitnehmer dann im Besitz eines derartigen Sparmodells, kann er durch den Verzicht auf verschiedene Leistungen darauf einzahlen. Neben Überstunden und Urlaubstagen können auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstige Prämien oder auch ein Teil des Festgehaltes gespart werden. Obgleich dieses Modell äußerst erfolgreich ist und sowohl Arbeitnehmern als auch – gebern deutliche Vorzüge verschafft, bieten es erst rund ein Drittel der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern an.

Diskussionsbedarf

Auf den ersten Blick scheint das Langzeitarbeitskonto eine durchaus lohnenswerte Investition in die Zukunft darzustellen. Damit diese aber nicht zum Verlustgeschäft wird, sollte der Zeitsparer auf jeden Fall abklären und auch vertraglich absichern, was bei einer möglichen Insolvenz des Unternehmens mit seinem Zeitwertkonto geschieht, raten ARAG Experten. Zwar sieht das Sozialgesetzbuch vor, dass der Arbeitgeber eine Absicherung für den Fall des Konkurses trifft. Da  momentan aber noch keine Strafregelung bei Nichteinhaltung definiert ist, verzichten einige Arbeitgeber auf den Insolvenzschutz. Somit könnte ein fleißiger Anleger sein gesamtes Zeit-Guthaben auf einen Schlag verlieren. Ebenfalls schriftlich fixiert sollte der exakte Zweck des ersparten Zeitkontingents sein. Denn nur so lassen sich Streitereien zwischen Arbeitgeber und –nehmer von Vorneherein ausschließen. Auch hat keine der beteiligten Parteien dann die Möglichkeit, das Konto zweckentfremdet zu gebrauchen. Zum Beispiel wenn im Betrieb gerade wenig zu tun ist und Kurzarbeit herrscht. Dabei ist wichtig, dass gerade Lebensarbeitszeitkonten besonders geschützt werden.

Jobprobleme?

Ein anderes Problem tritt bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes auf. Grundsätzlich kann das Zeitwertkonto auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden – allerdings nur, wenn dieser dem auch zustimmt. Ist dies nicht der Fall, hat das die Auszahlung des Guthabens zur Folge. Das bedeutet allerdings, dass sofort sämtliche aufgesparten Sozialversicherungsbeiträge und auch zumindest ein Teil der Steuern zu entrichten sind. Im Falle des Arbeitsverlustes kann das Guthaben noch ein halbes Jahr beim ehemaligen Chef verwahrt werden, um es dann möglicherweise in ein neues Beschäftigungsverhältnis überführen zu können, erläutern ARAG Experten. Nach dem Verstreichen dieser Frist wird es ausgezahlt und hat bei längerer Arbeitslosigkeit als Vermögen auch Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld II.



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