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25.08.2011 - dvb-Presseservice

Lebensversicherer kassiert nächste Niederlage: Allianz muss Auszahlungen an Kunden korrigieren

Auf einen nachträglichen Geldregen können sich jetzt Kunden der Allianz Lebensversicherungs-AG freuen. Profitieren können Versicherungsnehmer, die zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und diese später gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. Denn nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat das Oberlandesgericht Stuttgart entsprechende Klauseln in den Bedingungen für unwirksam erklärt. Hartmuth Wrocklage, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV), freut sich über den Erfolg der Verbraucherzentrale: „Intransparente Klauseln der Versicherer dürfen nicht zu Lasten der Kunden gehen.“

Das Oberlandesgericht Stuttgart urteilte am 18. August 2011 (Az. 2 U 138/10), dass das Kleingedruckte zum Rückkaufswert, zur Beitragsfreistellung sowie zum Stornoabzug intransparent ist. Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung gekündigt hat, kann einen höheren Rückkaufswert und Stornokosten fordern. Bei beitragsfrei gestellten Policen muss die beitragsfreie Versicherungssumme erhöht werden.

Hartmuth Wrocklage: „Betroffene sollten jetzt die Allianz anschreiben und ihre Forderungen stellen. Denn der Versicherer wird nicht von sich aus aktiv.“ Der BdV hat dazu ein Musterschreiben vorbereitet. Es kann unter http://www.bundderversicherten.de/lebensversicherung/mindestrckkaufwertkblvs kostenlos heruntergeladen werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält ebenfalls einen Musterbrief bereit unter http://www.vzhh.de/versicherungen/130186/allianz-nachschlag-fuer-millionen.aspx.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
www.bundderversicherten.de



Die Allianz muss ihre Geldkassette öffnen. Denn Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, können jetzt einen Nachschlag fordern. Foto: BdV