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16.08.2006 - dvb-Presseservice

Lebensversicherung: Holen Sie sich Nachschlag!

Bundesgerichtshof verdonnert Versicherer zu höherem Rückkaufswert und Erstattung von Stornoabzug. Wir helfen mit Sammelklagen nach! Offener Brief an Versicherer – Wie halten Sie es mit den Kundenrechten?

Dieser Beitrag gliedert sich in zwei Abschnitte: "Das Wichtigste in Kürze" und (ständig aktualisierte) "Nachrichten zur Durchsetzung der BGH-Entscheidungen"

Das Wichtigste in Kürze:

Wer eine Kapital-Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung ab Januar 1995  (eventuell auch schon ab Mitte 1994) abgeschlossen und inzwischen gekündigt hat, kann von seinem Versicherer Nachschlag fordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in drei Entscheidungen vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03) entschieden.

 Wen betrifft das und was können die betroffenen Verbraucher tun?

 1.        Welche Verträge sind betroffen?

Die Entscheidungen betreffen zunächst alle Verbraucher, die zwischen Mitte 1994/1995 und Mitte 2001 eine Kapital-Lebens oder private Rentenversicherung abgeschlossen und inzwischen wieder gekündigt (bzw. beitragsfrei gestellt) haben. Denn laut BGH

Beispiel: Pro Monat wurden € 100 Prämie gezahlt. Der Vertrag wurde nach 18 Monaten gekündigt. Der Rückkaufwert betrug 0 €. Nach der Formel des BGH ist das zu wenig. Der Kunde kann knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge verlangen, also rund € 850.

Die Entscheidungen betreffen auch solche Verträge, die zwischen Mitte 1994/1995 und Mitte 2001 abgeschlossen wurden und noch gekündigt werden sollen oder müssen.

2.         Wie vorgehen?

Wie hoch ein etwaiger Nachzahlungsbetrag (oder korrigierte beitragsfreie Versicherungssumme) im Einzelfall ist - darüber muss der Versicherer Auskunft erteilen. Erst dann kann man die den einzelnen Verbrauchern zustehende Nachzahlung zuverlässig beziffern. Mit einem Rechenprogramm können wir die Auskunft der Versicherer kontrollieren.

Verbraucher, die sich an ihren Versicherer wenden wollen, finden hier einen Musterbrief

Wer keine, eine ausweichende oder eine hinhaltende Antwort von seinem Versicherer bekommen hat, kann sich hier über die geplanten Sammelklagen informieren.

Wer einen Betrag vom Versicherer bekommen hat und wissen möchte, ob der stimmt, kann eine rechnerische Prüfung durchführen lassen.

Antworten auf häufig gestellten Fragen finden Sie hier.

Informieren Sie auch Ihre Verwandten, Bekannten und Freunde über diese Entscheidungen  und ermuntern Sie sie, sich an ihren Versicherer zu wenden!



Frau
Tel.: (040) 24832-0
Fax: (040) 24832-290
E-Mail: info@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
Deutschland
http://www.vzhh.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Lebensversicherung-Holen-Sie-sich-Nachschlag-ps_2099.html