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04.03.2011 - dvb-Presseservice

Lebensversicherung: Neugeschäft eingestellt

Versicherungen auf dem Abstellgleis

„Nie waren sie so unattraktiv wie heute.“ Die Rede ist von der Kapitallebensversicherung (KLV) und von der aufgeschobenen privaten Rentenversicherung (PRV). Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): „Schon immer hat der BdV vor dem Abschluss dieser Versicherungen gewarnt. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, ein hohes Maß an Inflexibilität und ein schlechtes Anlageergebnis sind nur einige Gründe.“

Die Entwicklung in den letzten Jahren gibt für diejenigen, die trotzdem eine KLV oder PRV abgeschlossen haben, Anlass zu weitergehender Besorgnis: Versicherungsunternehmen fusionieren, stellen ihr Neugeschäft im Bereich Lebensversicherung ein oder planen, dies zu tun. Schon in Bezug auf vier Lebensversicherer wird vom sogenannten Run-Off, also von der Einstellung des Neugeschäfts, berichtet. Einiges spricht dafür, dass dies nicht das Ende der Fahnenstange ist.

Der vereinbarte Versicherungsschutz und die garantierte Ablaufleistung bleiben zwar bestehen, trotzdem besteht die Möglichkeit, dass die meist ohnehin schon spärlichen Überschüsse für den Versicherungsnehmer noch weiter schrumpfen werden. Der Anreiz, sich durch eine hohe Überschussbeteiligung für neue Interessenten einen Namen zu machen, fällt jedenfalls weg, wenn das Neugeschäft eingestellt wird. Fraglich ist auch, ob die Kosten für den Verwaltungsapparat durch die wenigen verbliebenen Lebensversicherungsnehmer ohne Einbußen zu schultern sein werden.

Trotz dieser Gefahren ist Panik in dieser Situation kein guter Ratgeber. Versicherungsnehmer sollten sich besser an unabhängige Verbraucherschutzorganisationen wenden. Der Bund der Versicherten gibt seinen Mitgliedern eine Entscheidungshilfe in Form einer rechnerischen Gegenüberstellung.

Tipp: Lassen Sie sich als betroffene Verbraucher nicht davon blenden, dass Lebensversicherer in der Vergangenheit einen vergleichsweise hohen Garantiezins gewährt haben. Dieser Garantiezins bezieht sich n i c h t auf den gesamten Beitrag, sondern nur auf den sogenannten Sparanteil. Das ist der Teil des Beitrages, der übrig bleibt, nachdem Abschlusskosten, Kosten für den Versicherungsschutz und Verwaltungskosten abgezogen wurden.



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