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21.02.2007 - dvb-Presseservice

Licht in den Keller, Luft ins Untergeschoss

Manche Hausbesitzer gehen jetzt an ihre „Vorräte“ im Kellergeschoss: Gemeint sind die Raumreserven ihrer vor 30, 40 oder noch mehr Jahren gebauten Häuser, als aus Geldknappheit damals nur das Nötigste getan und auf den Kellerausbau weitgehend verzichtet wurde. Nachdem das Haus nun längst bezahlt ist, können endlich langgehegte Wünsche, wie Fitnessraum, Sauna, Heimbüro oder Gästezimmer, verwirklicht werden. Die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter der Stuttgarter Finanzdienstleistungsgruppe Wüstenrot & Württembergische, gibt Hauseigentümern Tipps zur neuen Nutzung des Untergeschosses.

 

Meist dienen Kellerräume vor allem für Vorräte, als Stauraum oder als Waschküche. Werden sie umgebaut und dann als zusätzliche Wohnfläche genutzt, erhöht das den Wert des gesamten Wohngebäudes. Doch zuvor ist ein Blick auf die Vorschriften anzuraten: Nicht nur für den Hausneubau braucht man eine Baugenehmigung – auch baulichen Veränderungen an bestehenden Häusern muss die Behörde oft zustimmen. In der Regel dann, wenn dabei tragende Wände ganz oder teilweise entfernt werden sollen. Architekt oder Statiker können hier Hilfestellung geben.

Die Mindesthöhe für bewohnte Räume ist in den jeweiligen Landesbauordnungen beschrieben, doch reichen 2,30 Meter häufig aus.

 

Bollwerk gegen Feuchte und Kälte

In den meisten Fällen wurde beim Bau von Häusern etwa in der Mitte des vorigen Jahrhunderts nur eine einfache Bitumenbeschichtung, Schwarzanstrich genannt, gegen Feuchtigkeit von außen aufgetragen. Diese bildet jedoch eine relativ dünne und damit empfindliche Oberfläche. Untersucht werden muss, ob die Wärmedämmung der Außenwände den heutigen Normen genügt. Wenn neuer Wohnraum geschaffen und beheizt werden soll, müssen nach der Energieeinspar-Verordnung festgelegte Wärmedämmwerte der Kellerwände und des Kellerbodens eingehalten werden. Beim Mauerwerk ist daher vorrangig auf Dichtheit und Wärmedämmung zu achten. Oft ist es notwendig, die Außenwände freizulegen und ihren Wärmeschutz nachträglich zu verbessern.

 

Kellerräume in Altbauten müssen in den meisten Fällen zusätzlich gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden, sonst drohen gesundheitliche Schäden und ein Wertverlust des Gebäudes, weil sich die Bausubstanz zersetzt. Falls die Bodenplatte, also der Kellerfußboden, undicht ist, muss auch diese abgedichtet werden. Mit großer Sorgfalt ist die Sperrung der Bodenplatte zur Kellerwand auszuführen. Nicht selten muss man auch erwägen, die ums Haus gelegten Rohre zu erneuern, die den Boden entwässern (Dränage). Rohrdurchführungen durchs Mauerwerk sind eine Schwachstelle in der Kellerabdichtung und sollten ohnehin immer mal wieder geprüft werden.

 

Für ein komfortables Raumklima

Als wirkungsvoller Wärmeschutz für Bauteile mit Erdkontakt werden häufig Wärmedämmstoffe, etwa Hartschaumstoffplatten, von außen an die Kellerwände befestigt, eventuell unterstützt von Gleitfolie, Noppenbahn und Filtervlies auf der Wandseite. Dämmplatten nehmen nur geringe Wassermengen auf und sind ausreichend druckfest. Bei der Innendämmung von Wand und Boden sind ebenfalls Hartschaumplatten und Mineralwolle üblich. Deren Vorteil besteht darin, dass dabei gleich Leerrohre für die Elektroinstallation eingelegt werden können, wodurch spätere Stemmarbeiten entfallen.

 

Bringt Licht hinein

Wenn die Wohnräume unter der Grasnarbe liegen, steht und fällt deren Komfort mit dem Lichteinfall von außen. Lichtschächte lassen zwar Helligkeit in die tiefer liegenden Räume, die aber für Wohnzwecke kaum ausreichend ist. Vergrößerte Fensteröffnungen oder bis auf das Niveau des Kellerbodens erweiterte Lichtschächte sorgen für mehr Tageslicht. Das kann durch das Freilegen der Außenwand und Abböschen des Geländes geschehen, wobei man sich – vielleicht auch nur in Teilbereichen – einen freien Blick ins Grüne schaffen kann. Auch der Treppenzugang sollte geschmackvoll gestaltet und dem hinzu gewonnenen Komfort angepasst sein. Anschlüsse an die Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallation sollten rechtzeitig geplant werden.

 

 

Das Interview

Im Gespräch mit dem Bauunternehmer lässt sich ein Hausbesitzer über die vielen Möglichkeiten eines Kellerumbaus beraten. Dazu hat er ihm schon vorher die Bau- und Lagepläne seines vor 60 Jahren erbauten Hauses überlassen.

Hausbesitzer: Wie ich am Telefon kurz angedeutet habe, möchten wir demnächst gerne meine betagten Schwiegereltern in unserem Haus auf Dauer unterbringen. Dazu wird wohl ein umfangreicher Umbau nötig sein?

Bauunternehmer: Wenn Sie ins Auge fassen, die Wohnung im Untergeschoss irgendwann später zu vermieten, werden die Umbauarbeiten tatsächlich etwas aufwendiger, als wenn Sie das umgebaute Untergeschoss nur privat nutzen wollen.

H.: Wir dachten schon auch an eine spätere Vermietung, aber wer weiß, vielleicht ziehen wir eines Tages selbst dort ein?

B.: Deshalb sollten wir neben den behördlichen Vorschriften auch an die Wohnqualität denken und heute entsprechend bauen, damit Sie nicht später noch einmal anfangen müssen.

H.: Wären wir denn später sehr eingeschränkt, wenn wir das Untergeschoss nur „zu privaten Zwecken“ umbauen würden?

B.: Teilweise schon, denken Sie nur an die Kellerschächte, durch die viel zu wenig Tageslicht zum Wohnen einfällt. Sie müssten auch tagsüber eventuell das Kunstlicht einschalten. Nicht umsonst ist vorgeschrieben, dass bei der Vermietung die Fensterflächen bei Wohn- und Aufenthaltsräumen zehn Prozent der Grundfläche eines Raumes betragen müssen – normale Kellerfenster sind erst gar nicht erlaubt.

H.: Hin und wieder haben wir im Untergeschoss Muffelgeruch festgestellt. Wie ist das in den neuen Räumen zu verhindern?

B.: Der Kellerausbau erfordert ein trockenes, gut belüftetes und gegen Bodenfeuchtigkeit abgedichtetes Untergeschoss. Schwachstellen müssen wir suchen und nachhaltig ausschalten. Es gibt mechanische und chemische Verfahren, um Feuchte draußen zu halten. Eine Fußbodenheizung, die es heute mit sehr geringer Aufbauhöhe von etwa 40 mm gibt, wäre zu erwägen. Beheizen können Sie die zusätzliche Wohnfläche durch die vorhandene Heizungsanlage, die dafür ausreicht. Die Kellerdecke sollte einen guten Schallschutz zu den darüber liegenden Räumen erhalten.

H.: Müssen wir uns bei der Grundrissplanung an die bestehenden Raumzuschnitte halten oder können wir eine ganz neue Aufteilung schaffen?

B.: Die Lasten Ihres Hauses ruhen auf den Außenmauern. Das bringt Spielräume in die Raumplanung im Keller. Wir können Ihre alten gemauerten Zwischenwände herausreißen und neue einziehen – völlig unproblematisch. Allerdings würde ich heute Holzleichtbau- oder Metallständerwände empfehlen, da diese leichter ab- und wieder aufgebaut werden können.

H.: Wie steht’s mit dem Kellerabgang? Ist ein Umbau mit viel Schmutz verbunden?

B.: Nicht unbedingt. Der Kellerabgang sollte aber ebenso wie das Untergeschoss selbst aufgewertet werden. Ich denke dabei an eine Wendeltreppe, die den Wohnbereich des Erdgeschosses mit dem neuen, darunter liegenden verbindet. Beide Bereiche sollten jedoch durch eine Tür getrennt werden.

 

Tipps von Wüstenrot

…zum Ausbau des Untergeschosses eines Wohnhauses

- Das Basisgeschoss eines Hauses verliert sein Kellerimage erst dann, wenn sein Wohnkomfort in allen Teilen dem der restlichen Etagen entspricht.

- Wurde die Kellerwand von außen gedämmt, kann die Innenwand mit einem Kalkzementputz versehen werden. Er „schluckt“ aufkommende Feuchtigkeit in den Wohnräumen und speichert diese.

- Besteht keine Möglichkeit, den Keller von außen abzugraben, um eine Dämmung anzubringen, muss man den Raum von innen abdichten. Das kann durch Injektionsstoffe geschehen, die über Bohrlöcher in die Wand eindringen. Sie sollen den Feuchtigkeitstransport von außen nach innen verhindern. Im Vergleich zur Außendämmung ist dies aber immer nur die zweitbeste Lösung.

- Wer an das Anbringen von Deckenverkleidungen aus Profilholzpaneelen denkt: Die Verkleidung muss hinterlüftet sein (Leisten als Abstandshalter), um für Luftzirkulation zu sorgen, damit das Holz vor Feuchteschäden geschützt wird.

- Ein Kellerausbau, der lediglich den vorhandenen Wohnraum für die Eigennutzung erweitert, ist genehmigungsfrei. Nur wenn eine zusätzliche, separate Wohnung entstehen soll, bedarf es einer Genehmigung.



Herr Rainer Rudolf
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