Anzeige
10.03.2008 - dvb-Presseservice

Liechtenstein - nicht nur für Steuersünder interessant

Der Fall Zumwinkel und die damit initiierte Massenjagd auf Steuersünder löst auch Panik unter den steuerehrlichen Anlegern aus. Als Schweizer Finanzintermediär mit einer Niederlassung in Vaduz erlebt die SWISS SELECT AG diese Hysterie aktuell hautnah mit. Besorgte Investoren durchforsten derzeit ihre sämtlichen Kapitalanlagen auf der Suche nach jeglichem Zusammenhang mit dem Finanzplatz Liechtenstein. Dabei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass Liechtenstein großartige Möglichkeiten bietet, Gelder sicherheitsorientiert, individuell und vor allem in Einklang mit dem deutschem Steuerrecht anzulegen.

"Der Großteil unserer Mandanten ist, wegen der unschlagbaren Vorteile, seit vielen Jahren mit einer Liechtensteinischen Versicherungslösung ausgestattet," sagt Frank Weber. "Aber Verunsicherung oder gar Panik ist vollkommen überflüssig. Denn die Policen befinden sich in völligem Einklang mit dem deutschen Steuerrecht. Bei einer Liechtensteinischen Versicherung erfolgt die Vertragsgestaltung immer unter Berücksichtigung der rechtlichen und steuerlichen Erfordernisse des jeweiligen Wohnsitzstaates des Versicherungsnehmers!" Zur Sicherheit hat die Swiss Select AG bei einem renommierten Wirtschaftsprüfer eine aktuelle Beurteilung in Auftrag gegeben - mit dem Ergebnis, dass "...deutsche Steuerpflichtige, die bestehende Lebensversicherungen haben, während der Laufzeit keinen Steuerpflichten nach zu kommen haben. Es sind keine Erträge zu versteuern. Es sind auch keine Angaben in der Steuererklärung vorzunehmen (Ausnahme: Schenkungs-, Erbschaftssteuer und im Betrieb gehaltene Lebensversicherungsverträge). Lediglich dann, wenn die Versicherung ausgezahlt wird, ist im Einzelfall zu prüfen, welche steuerlichen Folgen beim Steuerpflichtigen eintreten."  In den Fällen, in denen eine besondere Sensibilität gefragt ist z.B. auf Grund des Bekanntheitsgrades des Versicherungsnehmers oder aus anderen wichtigen Gründen, wird vor Abschluss bei der Finanzverwaltung ein `Antrag auf verbindliche Auskunft gestellt´. "So sorgen wir für eine entspannte und vor allem rechtssichere Grundlage für unsere Mandanten" betont Frank Weber.

Als kleinstes Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum schuf das Fürsten­tum Liechtenstein vor zehn Jahren mit einem äußerst flexiblen und auf die Belange von Kapitalanle­gern fokussierten Versicherungsaufsichtsgesetz die rechtliche Grundlage für den Vertrieb von Versicherungsprodukten in allen EU/EWR­-Ländern. Jedes Mitgliedsland hat das Recht, im grenzüberschreitenden Dienstleistungsver­kehr seine Lebens- und Rentenversicherungsprodukte anzubieten.

Da die Produkte der liechtensteinischen Versicherungsgesellschaften den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen, werden diese auch in Deutschland steuerlich aner­kannt und damit begünstigt. Sofern die Auszahlung frühestens nach zwölf Jahren und Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt sind die Gewinne nur zur Hälfte zu versteuern. Bis dahin fallen in der Versicherungspolice keinerlei Steuern, insbesondere auch keine Abgeltungsteuer an. Es sammeln sich zunächst also sämtliche Gewinne mit Zins und Zinseszins ohne steuerliche Abzüge an!

Doch besonders interessant macht ein anderer Vorteil den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr für vermögende Privat­kunden. In den EU-Bestimmungen ist gere­gelt, dass für die vertraglichen Inhalte einer Lebens- und Rentenversicherung das Sitzland zuständig ist (Single-Licence-Prinzip). Wenn also in einem Mitgliedsland der EU/EWR weniger regle­mentierte Bestimmungen gelten, sind deren Policen einfach flexibler. Und genau dieser Punkt ist es, der die Liechtensteiner Policen so interessant macht: Die Freiheit bei der Zusam­mensetzung des Deckungsstocks einer Lebens-/Rentenversicherung.

Gerade deutsche Investoren erhalten dadurch die Möglichkeit, ein Portfolio flexibel und vor allem individuell zu strukturieren. Die Liechtensteinische Versicherung kann man sich als einen Versicherungsmantel vorstellen, innerhalb dessen der Anleger sein komplettes Wertpapierportfolio verwalten lassen kann. Im Gegensatz zu den deutschen Versicherungsverträgen darf nahezu in jeden bewertungsfähigen Vermögenswert, angefangen bei Investmentfonds, Aktien, Anleihen, Derivate, Zertifikate, internationale Hedgefondsanteile, Gold bis hin zu illiquiden Vermögenswerten wie z.B. geschlossene Fonds, Immobilien, Patente, Gesellschaftsanteile etc. investiert werden. "Aufgrund dieser Anlagefreiheit lassen sich Portfolios für Investoren zeitgemäß und vor allem zielgerichtet strukturieren," betont Frank Weber, "die klassische Beschränkung auf Geldmarkt-, Aktien- und Rentenfonds passt einfach nicht mehr zu einer Marktphase, in der die Turbulenzen an den Kapitalmärkten immer größer werden. Unsere Mandanten bevorzugen Anlagen, die sie mit Ausgeglichenheit und großer Sicherheit an ihre finanziellen Ziele führen. Dafür sind gerade Alternative Investments wie beispielsweise schwankungsarme Hedgefonds ein ganz wichtiger Depotbaustein."

Die SWISS SELECT AG achtet bis ins letzte Detail auf die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse des Wohnsitzlandes des Versicherungsnehmers. So ist gewährleistet, dass die Police rechtssicher und die Auszahlung steuerbegünstigt ist. In Bezug auf die Liechtensteinische Versicherung bedeutet dies, dass Zinsen, Dividenden und thesaurierende Gewinne der Versicherung steuerfrei zufließen. "Da im Versicherungsmantel auch keine Gewinn- oder Spekulationssteuern anfallen, ist die Liechtensteinische Versicherung die passende Lösung für die deutsche Abgeltungsteuer," betont Frank Weber, "denn selbst nach dem 01.01.2009 bleibt das Portfolio extrem flexibel und Investoren müssen nicht befürchten, dass sich ihr Gewinn bei jeder Portfolioanpassung um 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer schmälert."

Abgesehen von diesen steuerlichen Vorteilen, die auch deutsche Investoren völlig legal nutzen können, sind auch die übrigen Vorteile dieser Art der Anlageverwaltung durchaus interessant. Beispielsweise fällt die Police bei Begünstigung naher Angehöriger im Konkursfall gemäß liechtensteinischem Versicherungsrecht nicht in die Konkursmasse. Und auch im Erbschaftsfall ist die Versicherung nicht im Nachlass, wenn Dritte als Begünstigte benannt wurden. Sogar wenn eine Erbschaft wegen Überschuldung ausgeschlagen werden muss, kann die Versicherungsleistung ungeschmälert an den Begünstigten ausgezahlt werden.

Fazit: Zusammenfassend ist die Liechtensteinische Versicherung die Verbindung von rechtlich einwandfreien steuerlichen Vorteilen mit einer individuellen Vermögensverwaltung und einem nahezu grenzenlosen Anlagespektrum.



Herr Malte Papen
Tel.: +49 (0)2661-9530 40
Fax: +49 (0)2661-9530 49
E-Mail: info@mp-service-hof.de

SWISS SELECT Asset Management AG
Pradafant 7
9490 Vaduz
Liechtenstein
http://www.swissselect.de/