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03.03.2008 - dvb-Presseservice

Luxemburger Kapitalanlagen sind EU-konform - Anleger profitieren von hoher Flexibilität

Berlin, März 2008. Die aktuelle Diskussion um ausländische Kapitalanlagen und die geplante Einführung der Abgeltungsteuer verunsichern viele Anleger. Mit Luxemburger Investment- und Portfoliopolicen lassen sich individuelle Vermögensanlagen mit den steuerlichen Vorteilen einer Lebensversicherung nach deutschem Recht kombinieren. "Die Liechtensteiner Steueraffäre wirft einen Schatten auf Kapitalanlagen im sogenannten Offshore-Markt. Investitionen in Ministaaten wie Liechtenstein oder Luxemburg dürfen nicht automatisch mit Steuerkriminalität in Verbindung gebracht werden", erklärt Hans-Peter Friedebach, Geschäftsführer von WIZARD Financial Consulting GmbH in Berlin. "Die grenzüberschreitenden Versicherungslösungen, die wir zusammen mit unserem luxemburgischen Partner Foyer International S.A. anbieten, sind völlig EU-konform und bieten Anlegern großes Potenzial und Flexibilität", so Friedebach.

WIZARD Financial Consulting berät und vermittelt Luxemburger Investment- und Portfoliopolicen. Aktuell hält das Unternehmen drei Lebensversicherungsprodukte aus Luxemburg bereit. Mit der EuropePortfolioSelect Police bietet WIZARD exklusiv eine Investmentpolice auf der Basis von Produkten mit Kapitalschutz an. Anleger können hier zwischen drei Anlageprodukten mit endfälligem Kapitalschutz als Underlyings wählen. Für chancenorientierte Investoren, die ihre Anlage frei gestalten möchten, bietet WIZARD die Portfoliopolicen Orcalis und Orcalis Life Germany.

Wertpapieranlagen innerhalb von Mantellösungen profitieren mit der Einführung der Abgeltungssteuer von einem Zinseszins- und Steuerstundungseffekt, also einer Kostenberücksichtigung, denn Netto-Erträge werden erst bei Fälligkeit bzw. bei Kapitalentnahme steuerpflichtig. Während der Laufzeit unterliegen Dividenden, Zinsen und Kursgewinne keiner Versteuerung.

Über das Land der Steuerpflicht entscheidet der Wohnsitz des Anlegers. "In Deutschland ansässige Bürger sind in Deutschland mit ihrem gesamten Einkommen steuerpflichtig", so Friedebach. Bei der Anlage in eine Luxemburger Investmentpolice sind die Erträge bei Fälligkeit vom Anleger in Deutschland zu versteuern. Ein Steuereinbehalt in Luxemburg gibt es nicht. "Es liegt in der Pflicht des Anlegers, die erforderlichen Meldungen an die deutschen Steuerbehörden vorzunehmen", so Friedebach. "Mit der Wahrnehmung dieser Pflicht unterscheiden sich Anlagen in Luxemburg nicht von Investitionen direkt im Heimatland Deutschland."

Grundsätzlich sind Luxemburger Investment- und Portfoliopolicen flexibler als deutsche Verträge und bieten Anlegern zusätzliche Vorteile. Anders als bei Policen deutscher Versicherer können z. B. nach Luxemburger Recht Anleger auf die Vermögensanlagen innerhalb der Lebensversicherung individuell Einfluss nehmen. Auch Strategiewechsel und Investitionen in nahezu alle Assetklassen sind möglich. So lassen sich die Vorteile von Lebensversicherungen nach deutschem Recht bei einer Luxemburger Police mit der freien Wahl der Kapitalanlagen, der Möglichkeit ein bereits bestehendes Wertpapierdepot einzubringen, Flexibilität während der Vertragslaufzeit, Mitnahme von Steuerstundungseffekten und Diskretion verbinden.

Luxemburg ist das bedeutendste Zentrum für die Verwaltung von Investmentfonds in Europa hinter den USA. Mehr als 150 internationale Banken und rund 2.900 Investmentfonds mit einem Volumen von mehr als 2.000 Mrd. Euro haben sich bis heute in Luxemburg angesiedelt. Diskretion und das Respektieren der finanziellen Privatsphäre sind wichtige Grundsätze des Standortes. Der Ministaat pflegt ein strenges Bankgeheimnis. So gehören nach §458 des Luxemburger StGB (Code pénal) Banken und Versicherungen zum Kreis der "Geheimnisträger" - ähnlich der uns bekannten ärztlichen Schweigepflicht. Die steuerliche Deklarierungspflicht liegt beim Kunden, Luxemburg nimmt nicht an automatischen Kontoabruf- oder Meldeverfahren teil. Des Weiteren bietet Luxemburg mit den höchsten Anlegerschutz in Europa. Das bestehende Dreiparteienabkommen (Versicherungsaufsicht CAA, Depotbank, Versicherer) sichert dem Kunden zu, dass ein Zugriff des Versicherers auf dessen Gelder nicht möglich ist. Das Gesetz zum Versicherungssektor sorgt für Schutz bei Insolvenz des Versicherers, der Deckungsstock zählt als Sondervermögen.



Frau Silvia Lenz
Tel.: +49 69 13388037
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E-Mail: s.lenz@wbco.de

WIZARD Financial Consulting GmbH
Joachim-Karnatz-Allee 47
10557 Berlin
Deutschland
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Über WIZARD Financial Consulting GmbH

WIZARD Financial Consulting ist eine Beratungs- und Vertriebsgesellschaft für Versicherungs- und Finanzprodukte, die sich auf Life Insurance Solutions im Erst- und Zweitmarkt spezialisiert hat. Neben Investitionsmöglichkeiten im US-Zweitmarkt für Lebensversicherungen (US Life Settlements) konzentriert sich WIZARD auf das Geschäft mit Luxemburger Investment- und Portfoliopolicen sowie den An- und Verkauf fondsgebundener Lebensversicherungen deutscher und britischer Versicherer. Zur Klientel von WIZARD zählen Finanzvermittler, Financial und Estate Planner sowie Vermögensverwalter, aber auch vermögende Privatanleger und institutionelle Investoren. www.wizard-fc.de

Über Foyer International S.A.

Foyer International S.A. ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Foyer-Gruppe, einer unabhängigen Versicherungsgesellschaft in Luxemburg. Foyer International S.A. ist auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen im freien Dienstleistungsverkehr spezialisiert.