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07.04.2008 - dvb-Presseservice

MÜNCHENER VEREIN klagt gegen Gesundheitsreform

Die MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G. hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen Teile des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) eingereicht.

"Die Politik greift mit dem Gesundheitsreformgesetz in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der privat Krankenversicherten sowie der privaten Krankenversicherung ein. Mit der Beschwerde sollen diese Rechte wieder hergestellt und Schaden von den Versicherten und den Unternehmen abgewendet werden. Jetzt haben die Verfassungsrichter das Wort."  –  so Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender der MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung.

Vertreten wird der MÜNCHENER VEREIN vor dem Bundesverfassungsgericht von Prof. Dr. Gregor Thüsing. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich u.a. gegen die mit der Reform eingeführten Einschränkungen für Angestellte, die sich in der PKV versichern wollen, gegen den Zwang zur Einführung eines Basistarifs sowie gegen den Ausschluss des Kündigungsrechts auch im Falle des betrügerischen Erschleichens von Versicherungsleistungen.

Dr. Rainer Reitzler: "Wir sind zuversichtlich, dass die Verfassungsrichter den verfassungswidrigen Eingriffen der Politik in die Rechte der Versicherten und der Versicherungsunternehmen Einhalt gebieten werden."



Frau Daniela Dieling
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