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21.09.2006 - dvb-Presseservice

Müdigkeit kostet nicht immer Versicherungsschutz

ARAG Experten machen darauf aufmerksam, dass ein Fahrer im Straßenverkehr den Versicherungsschutz nicht unbedingt verliert, wenn er übermüdet einen Unfall auslöst. In einem konkreten Fall war ein Mann nach einer elfstündigen Schicht mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und hatte dabei einen Unfall verursacht. Nachdem die Versicherung argumentierte, dass der Vollkaskoschutz durch den Sekundenschlaf berechtigterweise entfallen sei und der Schaden am eigenen Fahrzeug nicht reguliert werde, klagte der Mann vor dem OLG Celle und bekam Recht. Der Versicherer konnte nicht beweisen, dass der Fahrer seine Fahruntüchtigkeit vor Antritt der Fahrt erkannt hatte oder hätte erkennen können. Es liege keine grobe Fahrlässigkeit vor, da der Fahrer nicht mit dem Sekundenschlaf rechnen mußte (OLG Celle, AZ: 8 U 82/04).



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