Müllhalde statt Traumstrand – so bekommen Urlauber ihr Geld zurück!
Verdorbenes Essen, Ungeziefer im Hotelzimmer oder Bauarbeiten neben dem Pool – aus einem Traumurlaub wird schnell ein Horrortrip. Kleine Unzulänglichkeiten lassen sich mit etwas gutem Willen meist direkt beheben, sodass unnötige und langwierige Streitigkeiten die verdiente Erholung nicht trüben. Wie Urlauber jedoch gegen grobe Mängel noch direkt vor Ort vorgehen sollten und spätestens nach der Heimreise ihr Geld zurückfordern können, erklärt Romy Effler, Partneranwältin der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG von der Kanzlei Knebel, Kreutzberger, Effler aus Leipzig.
Schnelle Hilfe vor Ort
Gemeinschaftsdusche statt eigenem Badezimmer? Das muss sich niemand
gefallen lassen. Entspricht die Reise nicht den gebuchten Bedingungen,
kann sofort Abhilfe verlangt werden. Dem Veranstalter muss eine Frist
eingeräumt werden, damit er die Mängel beseitigen kann. Diese muss
angemessen sein und kann bei gravierenden Abweichungen, wie dem
fehlenden eigenen Badezimmer, 24 Stunden betragen. „Wenn sich die
Situation danach nicht verbessert, kann sich der Urlauber selbst
helfen, indem er sich beispielsweise in einem anderen Zimmer oder Hotel
einmietet“, erklärt Rechtsanwältin Effler. Die Kosten dafür können dem
Reiseveranstalter in Rechnung gestellt werden. Allerdings sollte kein
Hotel einer höheren Kategorie gebucht werden, da die Reisenden auf den
Mehrkosten sitzen bleiben könnten.
Bei Reisemängeln Geld zurück
Die Urlauber sollten sich vom Veranstalter unbedingt schriftlich
bestätigen lassen, dass sie zur Beseitigung der Mängel aufgefordert
haben. Der Reisende trägt die Beweislast dafür, dass er Abhilfe
verlangt hat. Diese schriftliche Bestätigung ist die Voraussetzung
dafür, dass er nach der Rückkehr mögliche Ansprüche geltend machen
kann. Wenn der Veranstalter die Situation nicht löst und der Urlauber
die Reise trotz der Mängel fortführen muss, kann er gegebenenfalls den
Preis im Nachhinein mindern. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Folgende
Tipps helfen dabei, Forderungen durchzusetzen: „Die Beweislast liegt
beim Urlauber. Daher sollte er die Mängel unbedingt schriftlich in
einem Mängelprotokoll dokumentieren und nach Möglichkeit durch die
Reiseleitung bestätigen lassen“, rät ROLAND-Partneranwältin Effler.
Hilfreich ist auch, die Mängel auf Fotos und Videos festzuhalten und
weitere Zeugen zu benennen. Nach Rückkehr hat der Reisende einen Monat
Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen. Da der Reisende wiederum den
Beweis führen muss, dass die Forderung innerhalb der Monatsfrist beim
Reiseveranstalter eingegangen ist, sollte diese am besten schriftlich
(per Einschreiben mit Rückschein bzw. wenn der Kunde vor Ort wohnt per
Boten) erfolgen. Wenn der Reiseveranstalter das Einschreiben aber nicht
abholt oder entgegen nimmt, gilt es als nicht zugegangen.
Koffer weg – was nun?
Der Koffer ist in Griechenland, während der Urlauber in Ägypten auf
seine Tauchausrüstung wartet. Eine neue Ausrüstung auf Kosten der
Fluggesellschaft kann sich der Reisende deswegen nicht gleich zulegen.
Die Gesellschaft haftet allerdings für Verlust, Beschädigung oder
Verspätung in der Regel bis zu einem Betrag von derzeit circa 1.200
Euro je Reisenden. „Entschädigt wird jedoch nur der tatsächliche
Schaden“, betont Rechtsanwältin Effler. Trifft der Koffer nicht binnen
weniger Stunden am Bestimmungsort ein und ist auch nicht in der
nächsten Zeit damit zu rechnen, können die nötigsten Toilettenartikel
auf Kosten der Fluggesellschaft gekauft werden. Bei einer mehrtägigen
Wartezeit muss die Gesellschaft gegebenenfalls auch für den Kauf von
Ersatzkleidung aufkommen. Ist das aufgegebene Reisegepäck beschädigt,
muss direkt nach Erhalt eine Reklamation erfolgen und die Ansprüche
müssen spätestens sieben Tage danach bei der Fluggesellschaft geltend
gemacht werden.
Hausratversicherung zahlt auch bei Einbruch ins Hotel
Bei Einbruch ins Hotelzimmer lohnt sich häufig ein Blick in die
Versicherungsbedingungen. Viele Hausratversicherungen bieten für
maximal drei Monate im Jahr Versicherungsschutz im Ausland. Dieser
greift auch beim Einbruch ins Hotelzimmer. Problem: Verschwindet die
Geldbörse ohne Einbruchsspuren aus dem Zimmer – zum Beispiel durch das
Hotelpersonal –, wird die Schadenregulierung durch die Versicherung
schwierig. Einbruchsspuren sind meist das einzige Mittel zum Nachweis
eines Diebstahls. „Eine Strafanzeige vor Ort ist äußerst
empfehlenswert, zumal diese von einigen Versicherungen gefordert wird“,
rät ROLAND-Partneranwältin Effler.
Entschädigung für Flugchaos
Bereits ab einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden kann der
Reisende Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen haben. Diese
reichen von Mahlzeiten und Erfrischungen bis hin zur Hotelübernachtung
bei längeren Verspätungen. Bei Verspätungen von fünf Stunden oder mehr
kann zudem ein Anspruch darauf bestehen, dass der Flugpreis erstattet
oder ein Ersatzflug angeboten wird. „Deutlich größere Entschädigungen
können Urlaubern bei Überbuchung oder Flugannullierung zustehen“,
erläutert Rechtsanwältin Effler. Wird der Reisende zum Beispiel nicht
mindestens zwei Wochen vor Abflug über eine Annullierung informiert und
ein neuer Flug angeboten, kann neben der Rückerstattung des
Ticketpreises eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro fällig werden.
Gleiches kann im Fall einer Überbuchung gelten.
Böse Urlaubsüberraschungen sind nie vollends auszuschließen. Umso
wichtiger ist es, dass Urlauber ihre Rechte kennen, um vor Ort richtig
reagieren zu können, so die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG.
Frau Dr. Andrea Timmesfeld
Leiterin Unternehmenskommunikation
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Kurzprofil der ROLAND-Unternehmensgruppe, Köln
Die Gesellschaften der ROLAND-Unternehmensgruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechts- schutz, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Unternehmensgruppe hat 1.198 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 299,8 Mio. € sowie Umsatzerlöse und
sonstige Erträge von 31,5 Mio. €.
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1957 gegründet, gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
ROLAND Schutzbrief:
Drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
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