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18.02.2008 - dvb-Presseservice

M-RSA-Gutachten schießt übers Ziel hinaus – ein deutlich ausgedehnter Finanzausgleich ist nicht automatisch gerechter

Seit kurzem liegt das Gutachten zur Weiterentwicklung des Finanzaus-gleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen vor. Aus Sicht des BKK Bundesverbandes gibt es an der Arbeit der Gutachter zwei grundlegende Kritikpunkte: sie gehen weit über ihren eigentlichen Auftrag hinaus und geben politische Empfehlungen, die nicht durch den Gesetzestext gedeckt sind.

Krankheitsgruppen statt Krankheiten

Eine gesetzliche Vorgabe an die Gutachter war, dass „eng abgrenzbare“ Krankheiten künftig Basis für Zuschläge im weiterentwickelten, so genann-ten morbiditätsorientierten Finanzausgleich (Morbi-RSA) sein sollen. In-dem die Wissenschafter jedoch 197 einzelne Krankheiten ausgewählt und diese wiederum in 80 Gruppen zusammengefasst haben, sind sie weit über das Ziel hinausgegangen. Denn ausschlaggebend für einen Zuschlag im Finanzausgleich wären nun keine Krankheiten, sondern ganze Krank-heitsgruppen. Hinzu kommt: Die Krankheitshäufigkeit wird von den Wis-senschaftlern im Bewertungsverfahren sehr hoch gewichtet, ohne dass dies eine Vorgabe des Gesetzes war. Warum die Gutachter mit 80 Krank-heitsgruppen den maximalen Spielraum des Gesetzgebers ausgeschöpft haben, bleibt letztlich unklar.

Politische Forderungen durch Gesetz nicht gedeckt

Weiter schlagen die Gutachter vor, Präventionsmaßnahmen der Kassen sowie strukturierte Behandlungsangebote (DMP = Disease-Management-Programme) durch eine zusätzliche finanzielle Zuweisung aus dem Fi-nanzausgleich zu fördern. Viel Applaus ernten sie damit bei großen Markt-teilnehmern wie AOK, Barmer und DAK. Allerdings wird hier übersehen: Diese politischen Empfehlungen sind durch den Gesetzestext nicht gedeckt; greift der Gesetzgeber diese Punkte auf, müsste er das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wieder aufschnüren. Fraglich ist außerdem, warum Aktivitäten, die zum Kern einer guten Versorgung gehören, finan-ziell zusätzlich gefördert werden sollen. Im Ergebnis würden die Vorschlä-ge der Gutachter auf eine Verdreifachung der Systematik des Finanzaus-gleichs hinauslaufen: neben dem Ausgleich des Krankheitsrisikos, dem Morbi-RSA, würden ein Präventions-Förderungs-RSA sowie ein DMP-Förderungs-RSA draufgesetzt werden. Ein einfacher, manipulationssiche-rer Finanzausgleich hätte endgültig keine Chance mehr.

„Gemessen an den Vorgaben können wir nicht zufrieden sein. Der hier skizzierte Finanzausgleich wäre viel zu breit angelegt und poli-tisch überfrachtet. Wer meint, ein quantitativ ausgedehnter Finanz-ausgleich garantiere mehr Gerechtigkeit und Solidarität, der irrt“, so Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK Bundesverbandes. „Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass die ursprüngliche Absicht umgesetzt wird, d. h. nur wenige kostenintensive Krankheiten sollen durch Zuschläge beim Finanzausgleich begünstigt werden. Es sollte klar erkennbar sein, warum und wie viel Geld von A nach B fließt. Wirtschaftliches Handeln im Interesse der Versicherten muss sich auch künftig lohnen und darf nicht bestraft werden.“



Frau Ann Hörath
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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