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20.02.2006 - dvb-Presseservice

MDS fordert zielgerichtetes Management bei medizinischen Innovationen

Ein zielgerichtetes Innovationsmanagement und einen offenen, aber kritischen Umgang mit medizinischen Innovationen fordert der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS). „Nicht alles, was neu ist, ist besser. Aber was neu und besser ist, sollte Versicherten und Patienten auch so schnell wie möglich zugute kommen,“ sagte Prof. Jürgen Windeler, stellver-tretender Geschäftsführer und Leitender Arzt des MDS, anlässlich der Veranstaltung „Medizinische Innovationen – Spreu oder Weizen?“ am 16. Februar in Berlin.

Nicht jede Innovation bedeute automatisch einen Fortschritt für die medizinische Versorgung. „Viele Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass sich Innovationen in der praktischen Anwendung nicht bewähren. Es ist daher auch unsere Aufgabe, Patienten vor ungeprüften Innovationen zu schützen“, betonte Windeler. Deshalb komme es darauf an, sinnvolle Innovationen frühzeitig zu erkennen. Dann könne man solche Verfahren oder Produkte vorrangig medizinisch und gesundheitsökonomisch evaluieren. Windeler warnte außerdem vor einer ungebremsten Leistungsausweitung: „Wenn Innovationen in die Regelversorgung übernommen werden, sollten überflüssige bzw. medizinisch weniger leistungsfähige Verfahren abgelöst werden.“

Als Schritt in Richtung Innovationsmanagement haben die Spitzenver-bände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) das Projekt „Innovationsbegleitung“ beim MDS eingerichtet. „Aus Sicht der Krankenversicherung geht es darum, frühzeitig potenziell sinnvolle Innovationen zu erkennen und die notwendigen Daten für eine Bewertung zu beschaffen“, erläuterte Projektleiter Dr. Peter Schräder das Ziel des Projekts. Priorität habe dabei der Patientenschutz und die Patientensicherheit.

Die Vertreter der GKV und der Medizinischen Dienste machten deutlich, dass sie künftig eine aktiv-gestaltende Rolle in diesem Feld einnehmen und auch eigenständige Kompetenzen im Hinblick auf Innovationen aufbauen wollen. Dies trage letztlich auch zur Vertrauens- und Imagestabilität des GKV-Systems bei.

Der Medizinische Dienst ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie kommen medizinische Innovationen heute in den Leistungskatalog der GKV?
Bevor ein medizinisches Produkt oder Verfahren in die ambulante Versorgung gelangt, muss sein Nutzen durch Studien nachgewiesen sein. Dieser Nachweis ist die Voraussetzung für einen positiven Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) über die flächendeckende Einführung. Erst dann darf der niedergelassene Arzt die Innovation anwenden oder verordnen.

Anders im Krankenhaus: Im stationären Sektor ist prinzipiell alles erlaubt, was medizinisch machbar ist - außer es ist ausdrücklich verboten. Dieses Vorgehen birgt jedoch die Gefahr, dass die GKV unkritisch Verfahren über Jahre bezahlt, die ihren Nutzen noch nicht bewiesen haben oder die sogar ein höheres Risiko mit sich bringen als vergleichbare Behandlungsarten.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Christiane Grote
Tel.: 0201/8327-0
Fax: 0201/8327-3-100
E-Mail: c.grote@mds-ev.de

Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS)
Lützowstr. 53
45141 Essen
Deutschland
www.mds-ev.org

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/MDS-fordert-zielgerichtetes-Management-bei-medizinischen-Innovationen-ps_745.html