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09.03.2009 - dvb-Presseservice

Madoff: Die Kunden von Deminor siegen im Eilverfahren gegen Luxalpha und gegen verschiedene UBS einheiten

Das luxemburgische Tribunal d’Arrondissement hat ein Urteil gegen Luxalpha und seine Dienstleister gefällt. Diese wurden zur Herausgabe wichtiger Verträge zwischen UBS und Bernard Madoff Investment Securities LLC (BMIS) sowie der jährlichen Prüfberichte verurteilt, welche von dem Prüfungsunternehmen Ernst & Young im Hinblick auf die Abläufe innerhalb des Luxalpha-Fonds erstellt wurden. Deminor stuft diese Gerichtsentscheidung als bedeutenden Schritt auf dem Wege zur Feststellung der Verantwortung der Depotbanken, der Investmentmanager und Wirtschaftsprüfer von Luxalpha ein, im Zusammenhang mit Verlusten, welche von Fondsvermögen erlitten wurden, die BMIS anvertraut worden waren.

Wie bereits im Verlauf der Pressekonferenz von Deminor am 4. Februar 2009 in Luxemburg erwähnt, haben Deminors Kunden ein Eilverfahren gegen Luxalpha and weitere Dienstleistungsunternehmen veranlasst, welches das Ziel der Freigabe von Verträgen verfolgt, die im Rahmen des Unternehmensbesuches am 4. Februar 2009 nicht von der UBS herausgegeben worden waren. Deminors Kunden haben weiterhin das Gericht um die Herausgabe der jährlichen internen Fondsprüfberichte ersucht. Nachdem das Gericht die Beklagten zu der Herausgabe dieser Dokumente verurteilt hat, befinden sich Deminor und seine Kunden in einer weitaus besseren Position im Hinblick auf die Ermittlung der Verantwortung der Beklagten im Zusammenhang mit den Verlusten, welche durch Madoff Investments erlitten wurden. Darüber hinaus möchte Deminor herausfinden, ob seitens der UBS die erforderlichen Kontrollmechanismen und vertraglichen Sorgfaltspflichten erfüllt wurden, als die Vermögenswerte des Fonds der BMIS anvertraut waren. Deminor möchte außerdem herausfinden, ob die Wirtschaftsprüfer Fragen bezüglich der inneren Funktionsweise des Fonds und seiner Beziehungen zu den Fondsdienstleistungsunternehmen aufgeworfen haben, und ob sie vor irgendwelchen Problemen gewarnt haben oder Verbesserungsvorschläge an den Aufsichtsrat des Fonds oder an die CSSF gerichtet haben.

Die Entscheidung des Gerichts ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil sie die Befugnis der Kunden von Deminor als Eigentümer der Anteile von Luxalpha explizit anerkennt. Darüber hinaus handelt es sich um die erste Gerichtsentscheidung in einem Klageverfahren im Zusammenhang mit der Funktion der UBS als Investmentverwalter und Depotbank von Luxalpha – nachdem alle vorherigen Entscheidungen nur spezifische Probleme bezüglich der Anteilsrückgaben von Luxalpha-Anteilen zum Inhalt hatten.

Deminor wird in den nächsten Tagen eine ähnliche Klage gegen Herald (Lux) SICAV, HSBC und Bank Medici einreichen, wobei das jetzt vorliegende Urteil als Präzendenzfall dienen wird.




Herr Erik Bomans

Tel.: + 32.2.674.7110
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