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15.02.2008 - dvb-Presseservice

Magdeburger Urteil im Streit um CMS Zinssatzswap-Geschäfte zugunsten der Deutschen Bank nicht übertragbar

- Jedes Urteil zu den CMS Zinssatzswap-Geschäften ist Einzelfallentscheidung - Beratung muss auf Bedürfnisse der Anleger zugeschnitten sein - Risikowahrnehmung der Anleger ist zu berücksichtigen

Frankfurt am Main, Februar 2008 – Nach Prüfung der Urteilsbegründung im Verfahren des Versorgers Heidewasser GmbH gegen die Deutsche Bank vor dem Landgericht Magdeburg sieht Rechtsanwalt Klaus Nieding von der auf Anlegerschutz spezialisierten Sozietät Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft in Frankfurt am Main keinen Grund für die klagenden Kommunen, die Flinte ins Korn zu werfen. „Zwar machen die Kommunen die Verluste aus den CMS Zinssatzswap-Geschäften zum Streitgegenstand, doch geht es nicht um die Wirksamkeit der Geschäfte an sich, sondern die Beratungsleistung der Deutschen Bank im Vorfeld des Abschlusses.“ Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Beratungsleistung auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sein. „Daher“, so Nieding weiter, „kann die Entscheidung in einem Verfahren nicht auf ein anderes übertragen werden.“

Im Falle des Rechtsstreits vor dem Landgericht Magdeburg befand sich die Klägerin bereits seit 1999 mit der Bank in regem Austausch über die Möglichkeiten zur Zinsoptimierung und schloss bereits 1999 einen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte ab. Daraufhin beauftragte die Klägerin die Bank damit, Zinsrisiken zu analysieren und Handlungsempfehlungen abzugeben. In diesem Auftrag hieß es sogar, es sei der Klägerin gelungen, ein funktionierendes Risikomanagement sowie ein ausgefeiltes Investitionscontrolling aufzubauen. „Vor diesem Hintergrund“, so Nieding, „überrascht es nicht, wenn das Gericht davon ausging, dass bei der Klägerin das Know-how zur richtigen Einschätzung der Risiken aus dem Geschäft vorhanden war.“ Diese Schlussfolgerung ergab sich auch daraus, dass die Klägerin in dem Verfahren selbst vortrug, dass sie den Abschluss des streitgegenständlichen Geschäfts noch ein Jahr zuvor mit der Begründung abgelehnt habe, dieses berge unkalkulierbare Risiken. Nieding weist auch daraufhin, dass der Klägerin bereits Monate vor Abschluss des Geschäfts eine spezielle Software zur Verfügung gestellt wurde, mit der die Gewinne und Verluste bei unterschiedlichen Entwicklungen der Zinssätze kalkuliert werden konnten. Dies sei bei den meisten Anlegern, die er vertrete, nicht der Fall gewesen und gerade ein Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche. Nieding vertritt gemeinsam mit seinem Kooperationspartner Andreas Tilp gegenwärtig 55 mittelständische Unternehmen, Kommunen und kommunale Gesellschaften, die ein gesamtes Swap-Volumen von über 160 Millionen EUR bei der Deutschen Bank und anderen deutschen Großbanken gezeichnet haben.

Dieser spezielle Fall und das sich daran anschließende Urteil sind nach Ansicht von Nieding für viele geschädigte Anleger, bei denen diese Voraussetzungen nicht vorliegen, durchaus positiv. Dennoch rechnet Nieding damit, dass es – sofern es nicht zu einer generellen Einigung mit der Deutschen Bank kommt – noch einige Entscheidungen geben werde, in denen die Klagen abgewiesen werden als auch Entscheidungen, in denen den Klägern Schadenersatzansprüche zugestanden werden.



Herr Carsten Böhme
Tel.: 069-133896-0
E-Mail: cb@stockheim-media.com

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt am Main
http://www.niedingbarth.de

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ("Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät") zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2006/07). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., und nimmt insoweit in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr. Rechtsanwalt Klaus Nieding bekleidet das Amt des DSW-Landesgeschäftsführers Hessen/Rheinland-Pfalz und Saarland. Ferner ist er Präsident des DASB Deutscher Anlegerschutzbund e.V. sowie Mitglied weiterer führender Anlegerschutzgremien. Weitere Informationen über Nieding + Barth finden Sie im Internet unter www.niedingbarth.de.